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Die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (2019/771 vom 20. Mai 2019) bezieht sich vor allem auf Kaufverträge, die zwischen Unternehmen und Verbrauchern abgeschlossen werden.
Die Verkäufer müssen die geltenden allgemeinen Vertragsbedingungen durchsehen und ihre Übereinstimmung mit dem EU-Recht gewährleisten. Die wichtigsten Änderungen betreffen u.a. die Präzisierung der Nichtübereinstimmung einer Ware mit dem Vertrag, die Definition von Waren mit digitalen Elementen, die Verbraucherrechte sowie die Pflichten der Verkäufer. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie läuft am 1. Januar 2022 ab.
Die Richtlinie betrifft Unternehmer, die ihre Produkte an Verbraucher oder z.B. an Einzelunternehmer (Kleinunternehmer) verkaufen.
Werden die in der Richtlinie enthaltenen Änderungen nicht eingeführt, kann die angewandte Praxis als Verletzung der Kollektivinteressen der Verbraucher angesehen werden. Das Risiko gerichtlicher Streitigkeiten mit den Verbrauchern ist dann sehr groß.
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Jarosław Kamiński
Attorney at law (Polen)
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