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Revolution im Internethandel

PrintMailRate-it

Damian Dobosz, Kamil Wielgus

6. Februar 2024


Am 17. Februar 2024 treten wesentliche Änderungen für den Internethandel in Kraft. Sie ergeben sich aus der EU-Verordnung „Gesetz über digitale Dienste" (Digital Service Act – DSA) vom 19. Oktober 2022.
 

Bedeutung

 
Bereits ab dem 17. Februar 2024 werden die Vorschriften dieser Verordnung im Internethandel gelten. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Regelung der virtuellen Realität. Wir empfehlen zu überprüfen, ob die sich aus dieser Verordnung ergebenden Änderungen auch die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit betreffen.
 

Von den Änderungen betroffene Unternehmen

 
Das Gesetz über digitale Dienste kann u.a. Online-Plattformen, Dienstleister, Websites und Onlineshops, über die Internethandel betrieben wird, betreffen. 
 

Neue Pflichten 

 
Das Gesetz über digitale Dienste sieht viele neue Pflichten vor. Sie beziehen sich insbesondere auf Folgendes:

  • Anwendung benutzerfreundlicher Internetschnittstellen und -Algorithmen,
  • neue Grundsätze der Haftung für Inhalte in Internetportalen, darunter die Pflicht zur Bekämpfung illegaler Inhalte,
  • Festlegung von Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte durch Benutzer, eines internen Systems zur Prüfung von Beschwerden, von Beschränkungen bei der Sperrung von Benutzerkonten und der damit verbundenen Pflichten zur Gewährleistung der Identifizierbarkeit der Unternehmer auf den Plattformen,
  • neue Pflichten zum Schutz besonders sensibler Personen (z.B. Minderjährige),
  • Bekämpfung unlauterer Praktiken im Internethandel.
 

Geldstrafen bei Nichtbeachtung der Verordnung 

 
Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste sind mit Geldbußen bedroht – je nach Vergehen sogar i.H.v. 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmers.

Die Geldbußen werden von der Europäischen Kommission und den Koordinatoren für digitale Dienste und von anderen Aufsichtsbehörden eingezogen. 
 

Vorbereitung auf die Änderungen 

 
Zunächst sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Prüfung, ob sich das Gesetz über digitale Dienste auf die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit bezieht,
  • Prüfung der Übersichtlichkeit der eigenen Schnittstelle, der eigenen Algorithmen und Mechanismen zur Kontrolle von Inhalten und Werbung, 
  • Prüfung der Allgemeinen Vertragsbedingungen, 
  • Prüfung der bei dem Betrieb der Website angewandten Praktiken (z.B. bei einer Sperrung des Benutzerkontos), 
  • Einführung von Mechanismen zur Meldung von Beschwerden der Benutzer und deren Prüfung. 
 

Was wir für Sie tun können  

 
Wir prüfen gerne, ob das Gesetz über digitale Dienste auf Ihre Tätigkeit Anwendung findet und unterstützen Sie bei der Vornahme der erforderlichen Änderungen.

Kontakt

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Damian Dobosz

Jurist (Polen)

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