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Gesetz über digitale Dienste – eine Revolution im Internethandel

PrintMailRate-it

​​dr Damian Dobosz, dr Kamil Wielgus

6. Februar 2024, Aktualisierung: 31. Januar 2025


Am 17. Februar 2024 traten auf der Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste wesentliche Änderungen in Bezug auf den Internethandel in Kraft. Die neuen Vorschriften dürften vor allem für Anbieter von Vermittlungsdiensten, also u.a. Online-Plattformen, von Interesse sein.
 

Gesetz über digitale Dienste

 
Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) ist eine EU-Verordnung, die unter anderem eine Unterscheidung von Vermittlungsdiensten vorsieht und den Anbietern digitaler Dienste neue Verpflichtungen auferlegt. Seine Einführung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur rechtlichen Regelung der virtuellen Realität. 

Es lohnt sich daher zu prüfen, ob die Änderungen auf der Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste auch für Ihr Unternehmen gelten.

Von den Änderungen betroffene Unternehmen

 
Das Gesetz über digitale Dienste kann u.a. Online-Plattformen, Dienstleister, Websites und Onlineshops, über die Internethandel betrieben wird, betreffen. 


Gesetz über digitale Dienste


Gesetz über digitale Dienste – Ziele​


Die Hauptziele des Gesetzes über digitale Dienste sind die Schaffung eines Marktes für digitale Dienste, der sowohl für Internetnutzer als auch für digitale Unternehmen sicher ist.

Betroffene


Das Gesetz über digitale Dienste betrifft die Anbieter von Vermittlungsdiensten. Vermittlungsdienste umfassen:

  • die „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln;
  • die „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten;
  • den „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern.

Bei den Anbietern von Vermittlungsdiensten kann es sich somit u.a. um Online-Plattformen, Plattformen für die Bereitstellung von Inhalten, Hosting-Anbieter, Social-Media-Plattformen, Online-Shops handeln.

Pflichten, die das Gesetz über digitale Dienste den Anbietern von Vermittlungsdiensten auferlegt.

 
Das Gesetz über digitale Dienste sieht zahlreiche neue Pflichten für Anbieter von Vermittlungsdiensten vor. Sie beziehen sich insbesondere auf Folgendes:

  • Anwendung benutzerfreundlicher Internetschnittstellen und Algorithmen;
  • neue Grundsätze der Haftung für Inhalte in Internetportalen, darunter die Pflicht zur Bekämpfung illegaler Inhalte;
  • Festlegung von Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte durch Benutzer, eines internen Systems zur Prüfung von Beschwerden, von Beschränkungen bei der Sperrung von Benutzerkonten und der damit verbundenen Pflichten zur Gewährleistung der Identifizierbarkeit der Unternehmer auf den Plattformen;
  • Pflichten zum Schutz besonders sensibler Personen (z.B. Minderjährige);
  • Bekämpfung unlauterer Praktiken im Internethandel.
 

Strafen bei der Nichteinhaltung des Gesetzes über digitale Dienste

 
Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste sind mit Geldbußen bedroht – je nach Vergehen sogar i.H.v. 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmers.

Die Geldbußen werden von der Europäischen Kommission und den Koordinatoren für digitale Dienste und von anderen Aufsichtsbehörden eingezogen. 

Vorbereitung auf die Änderungen 

 
Zunächst sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Prüfung, ob sich das Gesetz über digitale Dienste auf die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit bezieht;
  • Prüfung der Übersichtlichkeit der eigenen Schnittstelle, der eigenen Algorithmen und Mechanismen zur Kontrolle von Inhalten und Werbung; 
  • Prüfung der Allgemeinen Vertragsbedingungen; 
  • Prüfung der bei dem Betrieb der Website angewandten Praktiken (z.B. bei einer Sperrung des Benutzerkontos); 
  • Einführung von Mechanismen zur Meldung von Beschwerden der Benutzer und deren Prüfung. ​
 

Was wir für Sie tun können  

 
Wir prüfen gerne, ob das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) auf Ihre Tätigkeit Anwendung findet, und unterstützen Sie bei der Einführung der erforderlichen Änderungen.


Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Kontakt

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Damian Dobosz

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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