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Haftung des Verkäufers für Warenmängel – neue EU-Vorschriften ab 2022

PrintMailRate-it

 

Damian Dobosz

3. November 2021

 

 

English version below

 

Am 1. Januar 2022 läuft die Frist für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab.
 

Prämissen der Richtlinie

Die Richtlinie betrifft vor allem Verträge über den Warenkauf zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Die Unternehmer werden z.B. ihre Allgemeinen Vertragsbedingungen und Verkaufsordnungen ändern müssen.

 

Die Richtlinie regelt u.a. die Problematik der Waren mit digitalen Elementen (intelligente Armbanduhren, Smart-Kühlschränke, Smart-TV u.ä.) und einfacher Waren (z.B. Kleidung). Die bevorstehenden Änderungen betreffen auch die Pflichten und die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Verbraucher sowie die Rechte der Verbraucher. Sie regeln die Anforderungen an die Übereinstimmung der Waren mit dem Vertrag, die Rechtsbehelfe für den Verbraucher bei Pflichtverletzung durch den Unternehmer wie auch die Pflichten des Unternehmers bei einer Vertragsauflösung. Beispielsweise wird der Verbraucher bei mangelhafter Ware berechtigt sein, die Zahlungen einzustellen.

 

Die Richtlinie führt grundsätzlich keine revolutionären Änderungen gegenüber der zuvor geltenden diesbezüglichen Regelung ein. Die Mehrheit der vorgesehenen Lösungen gilt bereits im Rahmen des Zivilgesetzbuches. Trotzdem sollten die Verkäufer – im Hinblick auf einige Bestimmungen der Richtlinie – die geltenden vertraglichen Bestimmungen durchsehen und ihre Übereinstimmung mit dem EU-Recht gewährleisten.

 

Die wichtigsten Änderungen umfassen u.a. die eindeutige Regelung der Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag und die Definition der Ware mit digitalen Elementen.

 

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie läuft am 1. Januar 2022 ab. Die Unternehmen müssen:

  • ihre allgemeinen Vertragsbedingungen aktualisieren;
  • die Verbraucherinformationen, die vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden, erweitern;
  • Praktiken festlegen, die die Erfüllung der Pflichten gemäß dem EU-Recht ermöglichen werden. 

 

Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

 

 

English version

 

 

New provisions on seller’s liability for defects in goods to apply from 2022

1 January 2022 is the deadline for the European Union Member States for implementing Directive (EU) 2019/771 of 20 May 2019 on certain aspects concerning contracts for the sale of goods.
 

Objectives of the Directive

The Directive applies first of all to B2C sales contracts. Enterprises will have to modify e.g. their general terms and conditions of contracts and terms of sale.

 

The Directive regulates, among other things, the sale of goods with digital elements (e.g. smart watches, smart refrigerators or smart TVs) and goods without such elements (e.g. clothes). The upcoming changes also concern the seller's obligations and liability to consumers as well as consumer rights. The Directive's provisions lay out the requirements for goods to be in conformity with the contract, the remedies available to consumers whenever the enterprise breaches its obligations, and the obligations of enterprises in case of contact termination. For example, consumers will be entitled to withhold the payment for defective goods.

 

The Directive does not introduce any revolutionary changes to the existing regulations. The Polish Civil Code already contains most of the envisaged solutions. Nevertheless, in view of some of the provisions of the Directive, sellers should review their general terms and conditions of contracts and ensure that they comply with the EU laws.

 

The most important changes include, among other things, more precise criteria for non-conformity of goods with the contract and definition of goods with digital elements.

 

The implementation deadline is 1 January 2022. Enterprises should:

  • update their general terms and conditions of contracts;
  • expand information provided to consumers before concluding the contract;
  • establish practices enabling the fulfilment of obligations imposed by the EU legislation. 

 

If you have any questions about the planned changes, you are welcome to contact Rödl & Partner experts.

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Damian Dobosz

Jurist (Polen)

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