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Die Novelle der Zivilprozessordnung ist im Gange

PrintMailRate-it

​Alicja Szyrner

9. März 2023


Am 23. Februar 2023 hat der Senat Änderungen am Gesetz zur Änderung der Zivilprozessordnung verabschiedet. Zurzeit warten wir auf die nächsten Etappen der Gesetzgebungsarbeiten.

Der Entwurf der Novelle zielt auf eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren ab und sieht unter anderem Folgendes vor:

  • ein neues gesondertes Verfahren für Verbraucher, das bei Rechtssachen wegen der Ansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmer und umgekehrt zur Anwendung kommt,
  • Entscheidung über die Pflicht zur Zahlung von Zinsen von Amts wegen durch das Gericht,
  • Anhebung der Schwelle für den Streitwert, der für die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts ausschlaggebend ist, von 75.000 PLN auf 150.000 PLN,
  • Anberaumung von vorbereitenden Sitzungen ausschließlich auf einvernehmlichen Antrag der Parteien 
  • bei vereinfachten Verfahren werden die Rechtssachen nur auf Antrag einer Partei zur mündlichen Verhandlung verwiesen, und in Fällen, in denen der Wert des Streitgegenstandes 4.000 PLN nicht übersteigt, wird sich die Begründung des Urteils auf die Erläuterung der Rechtsgrundlage des Urteils unter Anführung der gesetzlichen Vorschriften beschränken können,
  • vom Rechtspfleger erlassene Entscheidungen über die Tragung von Gerichtskosten, Prozesskosten und die Ablehnung der Bestellung eines professionellen Bevollmächtigten werden von Amts wegen begründet,
  • Änderungen bei dem Aufbau von Beweisthemen,
  • Erweiterung der Möglichkeit, während eines Gerichtsverfahrens die Einwendung der Aufrechnung zu erheben.


Unsere Experten beantworten gerne Ihre Zweifel und Fragen im Bereich der Führung von Zivilverfahren.

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Alicja Szyrner

Attorney at law (Polen)

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