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Unterstützung für energieintensive Sektoren im Zusammenhang mit dem plötzlichen Anstieg der Preise für Erdgas und Strom im Jahr 2022

PrintMailRate-it

​Magdalena Skurowska

17. Februar 2023


Bis zum 22. Februar 2023 können die Anträge auf nicht rückzahlbare Beihilfe im Rahmen des Regierungsprogramms „Unterstützung für energieintensive Sektoren im Zusammenhang mit dem plötzlichen Anstieg der Preise für Erdgas und Strom im Jahr 2022" gestellt werden.

Die Beihilfe wird für die Deckung der förderfähigen Kosten gewährt, die für den Kauf von Strom oder Erdgas im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022 getragen und nach der im Programm dargestellten Formel berechnet wurden.

Das Programm können Unternehmer in Anspruch nehmen, die in Polen eine Gewerbetätigkeit ausüben und zwei Bedingungen kumulativ erfüllen:

  • Die Kosten für den Kauf von Strom und Erdgas stellten mindestens 3 Prozent ihres Produktionswerts im Jahr 2021 bzw. 6 Prozent des Produktionswerts im ersten Halbjahr 2022 dar;
  • Mindestens die Hälfte der Einnahmen bzw. des Werts der Produktion stammte aus einer Tätigkeit in Bereichen mit PKD-Codes bzw. PRODCOM-Codes, die in der Liste der Sektoren, die den Folgen der Krise in besonderem Maße ausgesetzt sind, genannt werden.

Die Beihilfe können Unternehmer beantragen, die eine Tätigkeit u.a. in folgenden Bereichen ausüben: Bergbau, Herstellung von Ölen, Lederbekleidung, Papier, Düngermitteln, Glas, Keramikerzeugnissen, Rohren, Stahlleitungen, Blei, Zink und Zinn, Kupfer usw. 


Wenn Sie an Unterstützung bei der Beantragung von Finanzmitteln aus dem Programm interessiert sind, setzen Sie sich bitte mit unseren Experten in Verbindung.

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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