Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Fördermittel für Unternehmen

PrintMailRate-it

 

Magdalena Skurowska

25. Januar 2022

 

EU-Fonds für Polen aus dem neuen EU-Haushalt für 2021–2027 werden ca. 76 Mrd. Euro betragen und sollen in dem laufenden Jahr 2022 ausgezahlt werden.
 
Ein wesentlicher Teil der Fördermittel ist als Förderung für Unternehmen vorgesehen. Die Mittel werden sowohl landesweit als auch in regionalen Wettbewerben im Rahmen der genehmigten Förderprogramme verteilt. Derzeit wird an den endgültigen Versionen der operationellen Programme und des Nationalen Wiederaufbauplans gearbeitet.
 
Der Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung zwischen Polen und der Europäischen Union, der die Strategie zur Inanspruchnahme der EU-Fonds festlegt, wurde der EU-Kommission am 15. Dezember 2021  vorgelegt. Die EU-Kommission hat 4 Monate für seine Genehmigung. Ab diesem Zeitpunkt hat Polen drei Monate, um die Entwürfe der Beihilfeprogramme bei der EU-Kommission zur Genehmigung vorzulegen.
 

EU-Fonds für Moderne Wirtschaft [poln. Abkürzung FENG]

Am 6. Dezember 2021 hat der Ministerrat die Annahme des Entwurfs des FENG-Programms beschlossen (Budget von ca. 7,9 Mrd. Euro), das nach der Genehmigung durch die EU-Kommission als grundlegende inländische Beförderungsquelle für diejenigen Unternehmen gelten wird, die in Maßnahmen bzw. in die F+E-Infrastruktur investieren.   
 
Ein Teil des geförderten F+E-Projekts können die folgenden zusätzlichen Module sein:

  • Einführung von Innovationen;
  • Digitalisierung;
  • „Mehr Ökologie" in Unternehmen;
  • Zuständigkeiten;
  • Internationalisierung

Erfahren Sie mehr zu Fördermitteln für Unternehmen. Die Experten von Rödl & Partner aus der Arbeitsgruppe Fördermittel und Investitionsvergünstigungen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Rechtsgrundlage:

  • Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung zur Ausführung der Kohäsionspolitik 2021-2027 in Polen, November 2021.
  • Entwurf des Programms EU-Fonds für Moderne Wirtschaft, das eine Anlage des Beschlusses des Ministerrates vom 6. Dezember 2021 darstellt.

Kontakt

Contact Person Picture

Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu