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Die Polnische Neuordnung – Änderungen für Investitions- und Wirtschaftszonen

PrintMailRate-it

​Joanna Orman

 

Der Entwurf der Polnischen Neuordnung sieht Änderungen der Bedingungen für die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen in den Polnischen Investitionszonen (poln. Abk. PSI) und den Sonderwirtschaftszonen (poln. Abk. SSE) vor. Diese betreffen u.a.:

 

  • die Einführung einer Regelung, nach der nur Steuerpflichtige, die ihre Gewerbetätigkeit auf der Grundlage eines Förderbescheids (poln. Abk. DOW) ausüben und Einkünfte ausschließlich aus einer neuen Investition und auf dem in dem Förderbescheid bzw. in der SWZ-Genehmigung angegebenen Gebiet erzielen, die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen können. Diese Änderung wird insbesondere für Reinvestitionen gelten;
  • Änderungen im Hinblick auf die „kleine“ Missbrauchsbekämpfungsklausel in den Ertragssteuergesetzen (ESt und KSt), indem Folgendes in den Katalog aufgenommen wird: Rechtsgeschäfte, die ausschließlich der Steuervermeidung dienen; andere Geschäfte als der Abschluss eines Vertrags, die dazu führen, dass der Steuerpflichtige zwecks Steueroptimierung eine Tätigkeit ausübt und dabei auf künstliche Tathandlungen zurückgreift, um eine Steuerbefreiung zu erlangen. Als Beispiel wird in der Begründung auf Steueroptimierungssysteme zur Maximierung der Inanspruchnahme des steuerbefreiten Einkommens verwiesen. Tritt ein in der Missbrauchsbekämpfungsklausel genannter Umstand auf, so kann der Förderbescheid aufgehoben bzw. die SWZ-Genehmigung entzogen werden.

 

Es wurde auch eine Reihe von Änderungen im Gesetz über die Förderung neuer Investitionen und im Gesetz über die Sonderwirtschaftszonen vorgesehen, u.a.:

 

  • Ausschluss von Ausgaben für Sachanlagen, die persönlichen Zwecken des Unternehmers dienen, von den förderfähigen Kosten;
  • Hinzufügung einer Definition des Begriffs „Beginn der Arbeiten“;
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung über die obligatorische Einstellung neuer Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Umsetzung einer neuen Investition.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.​​​

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Magdalena Szwarc

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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