Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Transparenz im Einstellungsverfahren wird zur Pflicht

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​Katarzyna Kołodziej

30. Juni 2025​


Am 18.06.2025 hat der Präsident der Republik Polen ein Gesetz unterzeichnet1, das neue Grundsätze bei Einstellungsverfahren einführt. 


Das Gesetz wird 6 Monate nach Bekanntgabe, d.h. am 24.12.2025 in Kraft treten. Nach den neuen Vorschriften sind Arbeitgeber verpflichtet, bereits in der Stellenanzeige Informationen über die Vergütung offenzulegen. Das Ziel? Mehr Transparenz, Gleichheit und faire Bedingungen für alle Bewerber.


INHALTSVERZEICHNIS​​​​​​​


In das Arbeitsgesetzbuch wird ein neuer Artikel aufgenommen – 183ca, nach dem der Arbeitgeber den Bewerber über das Niveau der Vergütung auf der angebotenen Stelle informieren muss. Dabei kann es sich um das konkrete Anfangsgehalt handeln, aber auch um eine Gehaltsspanne. Es ist wichtig, dass die Vergütung auf der Grundlage objektiver und neutraler Kriterien, insbesondere im Hinblick auf das Geschlecht, festgelegt wird.

Nach den geltenden Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches ist der Begriff „Vergütung“ weit auszulegen. Er umfasst alle Bestandteile der Vergütung, unabhängig von ihrer Bezeichnung und von ihrem Charakter, sowie andere mit der Arbeit verbundene Leistungen, die den Arbeitnehmern als Geldleistungen oder in anderer Form gewährt werden. 

Wenn der Arbeitgeber einem Tarifvertrag unterliegt oder eine Vergütungsordnung bei ihm gilt, werden die Bewerber außerdem bereits während des Einstellungsprozesses mit den einschlägigen Bestimmungen vertraut gemacht. 


Wann und wie sollten Informationen an die Bewerber weitergegeben werden?​​​

In der Novelle werden drei Zeitpunkte genannt, zu denen der Arbeitgeber Informationen zur Vergütung und zu den einschlägigen Bestimmungen des Tarifvertrags oder der Vergütungsordnung weitergeben muss:

  1. in der Stellenanzeige;
  2. vor dem Bewerbungsgespräch – wenn der Arbeitgeber keine Stellenanzeige aufgegeben hat oder die Stellenanzeige diese Informationen nicht enthält;
  3. vor der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses – wenn der Arbeitgeber die o.g. Bedingungen nicht erfüllt hat.

Die Informationen können je nach Entscheidung des Arbeitgebers in Papierform oder elektronisch übermittelt werden. Von Schlüsselbedeutung ist jedoch, dass der Arbeitgeber diese Daten im Voraus zur Verfügung stellt, damit sich die Bewerber mit diesen Informationen vertraut machen und in Kenntnis der Sachlage auf transparente Art und Weise verhandeln können. 


Gleichstellung der Geschlechter und Verbot, nach der bisherigen Vergütung zu fragen


Die neuen Vorschriften gehen noch einen Schritt weiter – sie schreiben auch eine geschlechtsneutrale Sprache in Anzeigen und Berufsbezeichnungen vor. Das Einstellungsverfahren muss frei von jeglicher Diskriminierung sein.


Darüber hinaus ist es dem Arbeitgeber untersagt, von den Bewerbern Informationen über die Vergütung einzuholen, die sie bei ihrem aktuellen oder bei früheren Arbeitgebern erhalten haben.


Europäische Richtung der Änderungen – Gleichheit und Transparenz beim Entgelt


Die Novelle fügt sich in einen breiteren EU-Kontext ein. Das Gesetz führt einige Pflichten ein, die in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates2  vorgesehen sind, und bezweckt Folgendes:

  •  die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles; 
  •  die Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit;
  •  die Beseitigung der Entgeltdiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor durch Verbesserung der Entgelttransparenz.

Die EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Polen, müssen die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen. Im Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik wird derzeit an einem umfassenden Entwurf zur Umsetzung der EU-Vorschriften gearbeitet.



Erfahren Sie mehr über die EU-Richtlinie: Entgelttransparenz-Richtlinie »


Was sind die Folgen für Ihr Unternehmen?


Wenn Sie Personal einstellen oder in naher Zukunft einstellen wollen, müssen Sie sich auf die Änderungen vorbereiten. Die neuen Vorschriften sind nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, eine Kultur der Offenheit und des Vertrauens aufzubauen.


Haben Sie Fragen? Sie fragen sich, wie Sie Ihre Personalprozesse auf die neuen Vorschriften anpassen können? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.



1 Gesetz über die Änderung des Arbeitsgesetzbuches vom 4. Juni 2025​
2 Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen​
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu