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Steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben in Polen

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Koszty uzyskania przychodu - kapitalizacja odsetek jako przychód podatkowy

 


Steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben stellen einen wesentlichen Bestandteil der Steuerabrechnungen eines jeden Unternehmers dar. Die richtige Einstufung der getragenen Kosten als abzugsfähige Betriebsausgaben bereitet den Steuerpflichtigen zahlreiche Probleme und führt oft zu Streitigkeiten mit den Steuerbehörden. Da die Steuervorschriften unklar sind und aus diesem Grund Kontroversen entstehen, lohnt es sich, mit den Stellungnahmen der Steuerbehörden und den Urteilen der Verwaltungsgerichte zu der Möglichkeit, unterschiedliche Ausgaben als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben einzustufen, auf dem Laufenden zu sein. Zu diesem Zweck ist es am besten, die Hilfe eines erfahrenen Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.


Die Experten von Rödl & Partner haben für Sie diverse verbindliche Auskünfte und Urteilsbesprechungen analysiert, die aus Sicht der von Ihnen ausgeübten Gewerbetätigkeit von Bedeutung sind. Sie erörtern auf einfache und verständliche Art und Weise auch komplizierte Fragestellungen zu steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben. Nehmen Sie gerne direkten Kontakt mit unseren Steuerberatern in den Büros in Breslau, Danzig, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau auf.

 

 

Mehr dazu in den Artikeln:

Kapitalisierung der Zinsen als steuerbare Einnahme

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Renata Kabas-Komorniczak

Tax adviser (Polen)

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