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Einbeziehung von Immobilien in die SWZ

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Unternehmer, die bereits in einer SWZ agieren bzw. dort eine Tätigkeit planen, können daran interessiert sein, dass die mit der realisierten Investition verbundenen Immobilien bzw. Grundstücke, die außerhalb der Sonderwirtschaftszone liegen, in die SWZ einbezogen werden. Bei Stellung eines solchen Antrags lohnt es sich, die Unterstützung von Spezialisten in Anspruch zu nehmen.


Die Experten von Rödl & Partner werden eine Analyse durchführen und Ihnen zusätzliche Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie die Potentiale der SWZ ausschöpfen können, um Ihre Gewerbetätigkeit auszubauen und Ihre Gewinne zu maximieren. Außerdem prüfen sie, ob die für die Investition geplanten Grundstücke den Anforderungen für einen Anschluss an die SWZ entsprechen und führen ein kompliziertes Verfahren durch, das darauf abzielt, die Verordnung des Ministerrates, die das SWZ-Gebiet in Polen regelt, zu ändern.


Die Experten von Rödl & Partner werden aufgrund der Analyse der geltenden Vorschriften sowie der Informationen über die geplanten Änderungen die Sammlung der wichtigsten Angaben zu der Tätigkeit in der SWZ laufend erarbeiten. Der Newsletter „SWZ-News“ sowie die auf der Internetseite von Rödl & Partner veröffentlichten Artikel erlauben es den Unternehmern, die Möglichkeiten und Vorteile der SWZ-Berechtigungen genau im Auge zu behalten. 

 

 

Rödl & Partner bietet Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen an:

 

  • Analyse der Anforderungen i.Z.m. der Einbeziehung des Grundstücks in die SWZ,
  • Beratung hinsichtlich der staatlichen Beihilfe, die ein Unternehmer in Anspruch nehmen kann,
  • Einleitung des Verfahrens zwecks Einbeziehung des Grundstücks in die SWZ,
  • laufende Teilnahme am Verfahren, Führung von Verhandlungen mit dem SWZ-Verwalter.​

Kontakt

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Katarzyna Judkowiak

Tax adviser (Polen)

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