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Wettbewerbsrecht

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​​​​​​​​​​​Das Wettbewerbsrecht unterliegt nach wie vor dynamischen Änderungen. Diese resultieren nicht nur aus den Änderungen der Rechtsvorschriften selbst, sondern vor allem durch die Tätigkeit der Behörden, die diese Vorschriften anwenden (in Polen – der Präsident des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz sowie die Europäische Kommission) sowie der Gerichte.

HABEN SIE FRAGEN ZUM ANGEBOT?

Bei Verletzung des Wettbewerbsrechts können empfindliche Konsequenzen drohen, deswegen müssen die Unternehmen sich ständig über die Änderungen des Wettbewerbsrechts auf dem Laufenden halten. Andererseits bindet das Wettbewerbsrecht alle, auch die Geschäftspartner und Konkurrenten. Könnte deren Tätigkeit die Wettbewerbssituation auf dem Markt verzerren, so empfiehlt es sich, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. 

Unser Team aus erfahrenen Juristen berät unsere Mandanten in allen diesen Angelegenheiten und vertritt sie bei Verfahren gegenüber den zuständigen Behörden und Gerichten. ​

Wettbewerbsrecht – unsere Dienstleistungen​


Wir beraten sowohl internationale als auch polnische Unternehmen in allen mit dem Wettbewerbsrecht in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, darunter insbesondere:

Verfahren vor Behörden


Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts, des Verbraucherrechts und in anderen Angelegenheiten  in Verfahren, die vom polnischen Kartellamt - dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz - oder von der Europäischen Kommission betrieben werden.

Gerichtssachen


Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in Gerichtsverfahren, in denen es um Beschwerden gegen Entscheidungen des Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz oder der Europäischen Kommission geht, sowie in Zivilverfahren, in denen es um Schadensersatzansprüche wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht geht.

Fusionen und Übernahmen (M&A)​


Wir beraten bei internationalen M&A-Transaktionen in Fragen der Fusionskontrolle, bei der Kontrolle ausländischer Investitionen (engl. Foreign Direct Investment) sowie bei der Kontrolle ausländischer Subventionen (engl. Foreign Subsidies Regulation). Wir bereiten die entsprechenden Anmeldungen der Absicht zur Tätigung solcher Transaktionen bei dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz oder der Europäischen Kommission vor und vertreten unsere Mandanten in Verfahren vor diesen Behörden. 

Laufende Beratung ​


Wir unterstützen unsere Mandanten, indem wir sie u.a. in Angelegenheiten beraten, die ihr Vertriebssystem, ihre Preispolitik sowie gemeinsame Unternehmungen mit ihren Konkurrenten betreffen (z.B. im Rahmen von Unternehmensverbänden) sowie in allen sonstigen Angelegenheiten, die mit dem Wettbewerbsrecht oder mit dem Verbraucherrecht im weitesten Sinne im Zusammenhang stehen.


Compliance und interne Verfahren 


Wir helfen unseren Mandanten dabei, sicherzustellen, dass die Tätigkeit ihrer Organisationen mit dem geltenden Recht in Einklang steht, indem wir Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter vorbereiten und durchführen. Sollte der Verdacht von Rechtsverstößen aufkommen, so führen wir interne Verfahren durch und stehen unseren Mandanten bei unangekündigten Kontrollen (engl. dawn raids) der Kartellbehörden zur Seite. 


unser team

Piotr Skurzyński
Attorney at law (PL), Partner

Zum Profil »
Bartłomiej Wyjatek
Attorney at law (PL), Manager​

Zum Profil »​
Hanna Parkot
Jurist



Wesen des Wettbewerbsrechts


Das Wettbewerbsrecht (in Polen manchmal auch Kartellrecht genannt) stellt eine Sammlung von Vorschriften dar, die gewährleisten sollen, dass der Wettbewerb als Mechanismus zur Eigenregulierung des Marktes geschützt und nicht durch unternehmerisches Handeln eingeschränkt wird. Diese Vorschriften betreffen vor allem wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (z.B. Preisabsprachen), den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder die Pflicht, bei Fusionen bzw. Übernahmen zuvor die Zustimmung des Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz oder der Europäischen Kommission einzuholen.  

Zielgruppe des Wettbewerbsrechts


Zielgruppe des Wettbewerbsrechts sind die Unternehmer - sowohl die größten als auch kleine. 

Obwohl die polnischen und die EU-Wettbewerbsvorschriften vor allem auf dem Territorium Polens und der EU gelten, können sie auch auf Unternehmer Anwendung finden, die ihren Sitz außerhalb dieser Gebiete haben. Von ausschlaggebender Bedeutung ist nämlich der Einfluss ihres Handelns auf den EU-Markt und den Markt in Polen. Beteiligt sich also ein Unternehmen von außerhalb der EU an wettbewerbsbeschränkenden Praktiken, die Einfluss auf den Markt der EU oder in Polen haben, so kann es auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften zur Verantwortung gezogen werden. Unternehmen aus Polen oder anderen EU-Staaten können somit gegen solche Unternehmen vor den polnischen oder den EU-Behörden vorgehen und sie vor den ordentlichen Gerichten verklagen.

Vollstreckung der Vorschriften des Wettbewerbsrechts in Polen​


Die Vollstreckung der Vorschriften des Wettbewerbsrechts obliegt in Polen in erster Linie dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (im Folgenden „UOKiK“ genannt). Diese Behörde wendet sowohl das inländische als auch - in bestimmten Fällen - das EU-Wettbewerbsrecht an, insbesondere dann, wenn eine wettbewerbsbeschränkende Praxis Einfluss auf den Handel zwischen EU-Staaten hat.

Auf EU-Ebene ist die Europäische Kommission die wichtigste für die Vollstreckung des Wettbewerbsrechts zuständige Behörde. Sie interveniert in Angelegenheiten, die länderübergreifenden Charakter haben oder das Funktionieren des Binnenmarktes erheblich beeinträchtigen können.

Sowohl der Präsident des UOKiK als auch die Europäische Kommission haben weitreichende Befugnisse zur Durchführung von Kartellverfahren – u.a. können sie Durchsuchungen an Unternehmenssitzen und manchmal sogar in Privatwohnungen oder Transportmitteln durchführen lassen. Beide Behörden haben außerdem das Recht, verbindliche Entscheidungen zu erlassen, mit denen sie hohe Geldstrafen verhängen können (u.a. gegen die Manager, die für die von Unternehmen begangenen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht verantwortlich sind); außerdem können sie Unternehmer verpflichten, bestimmte Praktiken zu ändern oder Maßnahmen zur Beseitigung von Rechtsverstößen zu ergreifen.

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann die Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten vor den ordentlichen Gerichten sein – sowohl in Polen als auch in anderen EU-Staaten. Unternehmer und Verbraucher, die durch wettbewerbsverzerrende Praktiken geschädigt wurden, können zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen.

Herausforderungen für Unternehmen i.Z.m. dem Wettbewerbsrecht


Das Wettbewerbsrecht kann eine große Herausforderung für Unternehmer darstellen - und zwar sowohl für große Konzerne als auch für kleine Unternehmen. Die Vorschriften sind rigoros, und ein Verstoß kann zu hohen Geldstrafen, zur zivilrechtlichen Haftung und sogar zu der Notwendigkeit führen, das Geschäftsmodell zu ändern. Um dieses Risiko zu minimieren, müssen sich die Unternehmer auf drei Bereiche von ausschlaggebender Bedeutung konzentrieren:

Gewährleistung der Übereinstimmung des eigenen Handelns mit dem Wettbewerbsrecht


  1. Zu vermeiden sind unerlaubte Vereinbarungen, darunter Preisabsprachen mit Konkurrenten, Abstimmungen von Verkaufsbedingungen, Marktaufteilungen oder die Koordination von Angeboten bei Ausschreibungen.
  2. Bei Branchenkontakten und beim Informationsaustausch ist Vorsicht geboten – insbesondere dann, wenn sie Preise, Marktstrategien oder sensible Daten betreffen.
  3. Hat das eigene Unternehmen eine starke Marktstellung, so muss man sich vergewissern, dass es diese Stellung gegenüber Konkurrenten und Geschäftspartnern nicht missbraucht (z.B. durch Anwendung von zu niedrig angesetzten Preisen, durch Loyalitätsrabatte oder durch Ausschließlichkeitsklauseln gegenüber Geschäftspartnern).

Vorbereitung auf Verfahren vor den Kartellbehörden


  1. Es sind interne Verfahren (compliance) zu entwickeln, und die Mitarbeiter sind in der Erkennung problematischer Situationen zu schulen.
  2. Es sind organisatorische und technische Vorbereitungen auf die Einleitung eines Verfahrens durch den Präsidenten des UOKiK oder die Europäische Kommission zu treffen – darunter auch auf eine Durchsuchung des Unternehmenssitzes (dawn raids). 

Überprüfung der Handlungen von Konkurrenten und Geschäftspartnern


  1. Der Markt ist zu beobachten und daraufhin zu analysieren, ob Maßnahmen anderer Marktteilnehmer gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
  2. Besteht der Verdacht auf solche Verstöße, so sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Erwägung, den Präsidenten des UOKiK zu benachrichtigen oder vor Zivilgerichten Schadensersatzforderungen geltend zu machen. 
  3. Es ist das rechtliche Risiko einzuschätzen, das mit Handelsbeziehungen verbunden ist (z.B. Ausschließlichkeits- oder Loyalitätsklauseln), die in der Praxis den freien Wettbewerb einschränken können.​
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