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Arbeitsrecht

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Arbeitsrechtliche Dienstleistungen sind an Unternehmen sämtlicher Rechtsformen und Geschäftsbereiche gerichtet, die Arbeitnehmer beschäftigen.


Die Inanspruchnahme der Leistungen erfahrener Anwälte im Bereich Arbeitsrecht erlaubt es, potenzielle Probleme und Streitigkeiten zu vermeiden, die die Arbeitsatmosphäre beeinflussen und eine reibungslose Tätigkeit des Unternehmens erschweren. Die von unseren Spezialisten angebotene Unterstützung ist auf die optimale Gestaltung der Verhältnisse zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern ausgerichtet, und gewährleistet die Wahrung der Rechte und Interessen beider Parteien. Wir erbringen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern, Erstellung von Arbeitsverträgen, Erstellung der Arbeitsordnungen, Vorbeugung etwaiger Tarifkonflikte. Unsere Experten von Rödl & Partner führen alle Verfahren gemäß dem geltenden Recht, wodurch negative Konsequenzen für das Unternehmen vermieden werden.


Seit über 25 Jahren unterstützt Rödl & Partner die Arbeitgeber auf dem polnischen Markt, indem wir bei der Einführung und Anwendung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen helfen, so dass die eingegangenen Arbeitsverhältnisse der Entwicklung und der Inanspruchnahme des Personals im Unternehmen dienen. Bei unserer Arbeit verbinden wir Wissen und Erfahrung aus erforderlichen Bereichen, d.h. Arbeitsrecht, Steuern und Sozialversicherungen sowie Personal- und Lohnbuchhaltung.


 

Rödl & Partner bietet Ihnen u.a. folgende arbeitsrechtliche Dienstleistungen an:


INDIVIDUELLES ARBEITSRECHT
  • Erstellung und Aushandlung von Managementverträgen, Arbeitsverträgen und anderen Verträgen mit Arbeitnehmern,
  • Beratung zur optimalen Form der Freisetzung von Arbeitnehmern,
  • Erstellung von Verträgen über das Wettbewerbsverbot und von Verträgen über die Geheimhaltungspflicht,
  • Erstellung von Aufhebungsverträgen zu Arbeitsverträgen, Kündigungserklärungen usw.,
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Bonusprogrammen für Arbeitnehmer und Führungskräfte verschiedener Ebenen,
  • Optimierung der Vergütung für Führungskräfte,
  • Beratung zum Schutz personenbezogener Daten im Unternehmen.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT
  • Unterstützung und Vertretung bei Verhandlungen mit Betriebsräten,
  • Beratung bei Massenentlassungen,
  • Beratung bei der Gestaltung der Beziehungen zu Gewerkschaften,
  • Vertretung bei Verhandlungen über Tarifverträge,
  • Erstellung von Arbeits- und Vergütungsordnungen sowie anderen innerbetrieblichen Urkunden,
  • Erstellung von Entwürfen der Tarifvereinbarungen,
  • Vorbereitung der Richtlinien für die Nutzung der Dienstwagen durch Arbeitnehmer.

VERTRETUNG VOR ÖFFENTLICHEN BEHÖRDEN:
  • Beratung und gerichtliche Vertretung in Sachen, die das Arbeitsrecht und Sozialversicherungen betreffen,
  • Beratung und Vertretung vor Arbeitsämtern und der Staatlichen Arbeitsinspektion (PIP),
  • Unterstützung während der Kontrollverfahren der Staatlichen Arbeitsinspektion, der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und anderer staatlicher Behörden.

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