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Die Staatliche Arbeitsinspektion (PIP) mit neuen Berechtigungen - der Ministerrat hat den Entwurf der Novelle angenommen

​Am 17. Februar hat der Ministerrat bereits den nächsten Entwurf einer Novelle über die Staatliche Arbeitsinspektion (PIP) angenommen, durch den die PIP die Möglichkeit erhält, zivilrechtliche Verträge in ein Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Der Entwurf wird seit vielen Monaten breit diskutiert, und die Version, die letztendlich dem Sejm zugeleitet wurde, wurde mehrmals geändert.


Das umstrittenste Element des Entwurfs - die Möglichkeit, zivilrechtliche Verträge in ein Arbeitsverhältnis umzuwandeln - blieb, wenn auch in leicht modifizierter Form. Gegen die Entscheidung des Inspektors können die Arbeitsgerichte angerufen werden.  Wichtig ist, dass der Entwurf keine automatische sofortige Vollstreckbarkeit der Entscheidung vorsieht - diesbezüglich werden die allgemeinen Grundsätze angewandt, die die Erteilung der Vollstreckungsklausel nur in begründeten Fällen zulassen.


Eine Neuigkeit ist auch die Möglichkeit, sich vom Leiter der PIP eine verbindliche Auskunft erteilen zu lassen. Auf Antrag des einstellenden Arbeitgebers bewertet der Leiter der PIP, ob das im Antrag dargestellte Arbeitsverhältnis einen Arbeitsvertrag i.S.v. Art. 22 § 1 ArbGB-PL darstellt. Die Entscheidung wird die Form eines Bescheids haben, gegen den man ebenfalls vor den Arbeitsgerichten klagen kann.

Der Entwurf sieht außerdem den Austausch von Informationen und Daten zwischen der Sozialversicherungsanstalt (ZUS), der PIP und der Landesfinanzverwaltung (KAS) vor, damit die PIP das Arbeitsrecht effektiver durchsetzen und Fernprüfungen durchführen kann.


Der Entwurf stärkt eindeutig die Befugnisse der PIP. Dies hat von Anfang an heftige Kontroversen hervorgerufen - kritische Stimmen kamen sowohl von den Unternehmern als auch von den Gewerkschaften. Im Endeffekt herrscht heute in den Betrieben Unsicherheit, da sie nicht wissen, wie sich letzten Endes die Zusammenarbeit mit Personen gestalten wird, die auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge beschäftigt sind.


Wenn Sie wissen möchten, ob die abzuschließenden Verträge von der PIP beanstandet werden können, welche Risiken mit der gegenwärtigen Praxis verbunden sind und wie Sie Ihre Organisation am besten gegen eventuelle Änderungen absichern können, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Spezialisten werden Ihnen helfen, Verträge zu analysieren und Risiken sowie potentielle rechtliche Folgen abzuschätzen, und sie werden Ihnen sichere Lösungen vorschlagen.​


Autorin: Maria Wośkowiak-Adamczyk
23. Februar 2025


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Weronika Nazarkiewicz

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

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