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Eintragung von Marken

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​​​Marke ist ein Symbol, das die Marke identifiziert und das Unternehmen gegenüber der Konkurrenz hervorhebt.


Die Eintragung der Marke ermöglicht ihren Schutz und ihre Entwicklung sowie die Schaffung eines positiven Erscheinungsbildes des Unternehmens und des guten Rufes der Marke.

HABEN SIE FRAGEN ZUM ANGEBOT?

​Gründe für den Markenschutz


Die Kennzeichnungen, die Unternehmen zur Unterscheidung ihrer Waren und Dienstleistungen verwenden, sind unter bestimmten Umständen auf nationaler oder EU-Ebene rechtlich geschützt. 

Die Gewährleistung von Sicherheit bei der Verwendung der eigenen Kennzeichnungen durch ein Unternehmen ermöglicht es, rechtliche und steuerliche Risiken zu vermeiden. Die gleichen Risiken lassen sich auch dadurch vermeiden, dass man die Verwendung von Kennzeichnungen anderer Unternehmen (einschließlich anderer Unternehmen desselben Konzerns) in der eigenen Tätigkeit angemessen absichert. Ein angemessener Schutz kann wiederum eine Reihe von rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteilen bringen. 




Im Rahmen der Rechts- und Steuerberatung bietet Rödl & Partner Folgendes an:
  • Ermittlung der oben genannten Risiken und Vorteile; 
  • Unterstützung bei dem Schutz Ihrer eigenen Marken oder bei der Sicherung der Nutzung fremder Kennzeichnungen.

Der Schutz der eigenen Marke besteht in erster Linie in ihrer Eintragung.




Die Gewährleistung der Sicherheit bei der Nutzung fremder Marken besteht vor allem darin, die Grundsätze, nach denen diese Nutzung erfolgen soll, vertraglich zu regeln.

Was wir für Sie tun können


Rödl & Partner bietet Unterstützung – unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Tätigkeit unserer Mandanten und ihres territorialen Umfangs:

  • der Frage, ob eine Marke eingetragen werden kann;
  • bei der Überprüfung der steuerlichen Risiken, die mit der Verwendung nicht eingetragener Kennzeichnungen verbunden sind;
  • der Überprüfung der mit der Eintragung der Marke verbundenen Steuervorteile;
  • der Durchführung aller notwendigen Schritte zum Vorbehalt der Marke auf nationaler/EU-Ebene;
  • bei der Prüfung der steuerlichen und rechtlichen Risiken, die mit der Verwendung fremder Marken nach den bisher geltenden Vorschriften verbunden sind;
  • bei der Erstellung gesetzlich vorgeschriebener (Lizenz-)Verträge;
  • bei der Prüfung des Umfangs der Steuervorteile, die mit der Regelung der Nutzung fremder Marken und Kennzeichnungen verbunden sind.

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