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Der Jahresabschluss – zuverlässige und klare Darstellung

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Izabela Andrzejak, Kornelia Dziasek

13. Mai 2025


Die zuverlässige und klare Darstellung im Jahresabschluss ist eines der Grundprinzipien in der Rechnungslegung. Erfahren Sie, worin sie besteht und wieso sie für die Glaubwürdigkeit des Unternehmens und den Aufbau von Vertrauen so wichtig ist.



INHALTSVERZEICHNIS



Grundsatz der zuverlässigen und klaren Darstellung im Jahresabschluss


Der Grundsatz der zuverlässigen und klaren Darstellung im Jahresabschluss wurde in Art. 4 Abs. des Rechnungslegungsgesetzes festgelegt: 

„Die Unternehmen sind verpflichtet, die angenommenen Rechnungslegungsgrundsätze (-politik) anzuwenden und hierbei die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie das Jahresergebnis zuverlässig und klar darzustellen.“


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Die Zuverlässigkeit im Hinblick auf die Finanzberichterstattung ist das Fundament, das gewährleistet, dass die im Abschluss dargestellten Informationen die wirtschaftliche Realität des Unternehmens getreu wiedergeben. Dies bedeutet, dass die Buchhaltungsdaten Folgendes genau widerspiegeln müssen:

  • die Vermögenslage des Unternehmens (z.B. Sachanlagen, Vorräte, Forderungen);
  • die Verbindlichkeiten (z.B. Kredite, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditoren);
  • das Jahresergebnis (Erträge, Aufwendungen, Gewinn/Verlust);
  • Wirtschaftsvorfälle (z.B. Abschreibung, Einkauf, Verkauf) gemäß ihrem wirtschaftlichen und nicht nur dem rechtlichen Inhalt.​

Zuverlässigkeit erfordert die Vermeidung von Manipulationen, kreativer Buchhaltung und willkürlicher Auslegung von Vorschriften zur Erreichung günstiger Ergebnisse. Sie erfordert außerdem die Anwendung gefestigter Rechnungslegungsgrundsätze auf konsequente Art und Weise, die keine Zweifel weckt. Aktiva und Passiva müssen ordnungsgemäß gemäß dem Rechnungslegungsgesetz oder anderen Standards (IFRS, wenn das betreffende Unternehmen sie anwendet) unter Wahrung des Niederstwertprinzips bewertet werden.

Der Grundsatz der klaren Darstellung soll gewährleisten, dass die im Jahresabschluss enthaltenen Informationen transparent, geordnet und für den Empfänger verständlich sind. Der Abschluss ist daher so zu erstellen, dass eine Person mit Grundwissen im Bereich Finanzen und Rechnungslegung ihn mühelos verstehen kann. Eine übermäßig spezialisierte Sprache, unverständliche Abkürzungen und verdeckte Informationen sind demnach zu vermeiden. 

Die Informationen müssen auch dermaßen detailliert sein, dass der Empfänger die Lage des Unternehmens verstehen kann. Bei wesentlichen Positionen sind Erläuterungen hinzuzufügen, in denen die Quelle der Daten, die Bewertungsgrundsätze, Änderungen im Vergleich mit  vorausgehenden Zeiträumen usw. beschrieben werden. Für die klare Darstellung ist es notwendig, dass die im Abschluss enthaltenen Daten mit den Daten der vorherige Zeiträume übereinstimmen und deren Vergleich ermöglichen.

Gemäß Art. 4 Abs. 1b des Rechnungslegungsgesetzes gilt Folgendes: Könnte die wortwörtliche Anwendung einer bestimmten Gesetzesvorschrift die Finanzlage verzerren, so wendet das betreffende Unternehmen diese Vorschrift nicht an; es ist aber verpflichtet, dies verständlich und transparent im Anhang zu erläutern, damit die Empfänger des Abschlusses vollständig verstehen können, wie eine solche Abweichung die dargestellte Finanzlage beeinflusst.

Der Grundsatz der wahrheitsgemäßen und zuverlässigen Darstellung im Jahresabschluss wurde auch in den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) und den Allgemein Anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) beschrieben. Laut diesen sollen die Jahresabschlüsse die Finanztätigkeit des berichterstattenden Unternehmens getreu abbilden. Dies umfasst die zuverlässige Erfassung von Erträgen, Aufwendungen und Gewinnen sowie die Beschreibung potenzieller Risiken.

Der Jahresabschluss muss sämtliche Informationen enthalten, die für die Nachvollziehung der Lage des Unternehmens erforderlich sind. Zweck der Anwendung des Grundsatzes der zuverlässigen und klaren Darstellung ist somit die Sicherstellung, dass die Jahresabschlüsse für ihre Empfänger nützlich sein werden und es ihnen ermöglichen, anhand glaubwürdiger Daten Entscheidungen zu treffen.

Darstellung im Jahresabschluss – sonstige Grundsätze


Während der Erstellung des Jahresabschlusses sind noch weitere Grundsätze zu beachten, u.a.:

Wesentlichkeitsgrundsatz 


Laut diesem Grundsatz sind die Informationen im Jahresabschluss dann als wesentlich einzustufen, wenn deren Außerachtlassung oder Verzerrung die Entscheidungen der Empfänger dieser Abschlüsse beeinflussen kann.

Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise


Dies bedeutet, dass trotz der allgemeinen Grundsätze, die für alle Unternehmen, die Handelsbücher führen, gelten, das betreffende Unternehmen in dem Bemühen, seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie sein Jahresergebnis möglichst zuverlässig und glaubwürdig darzustellen, auf die Anwendung einer bestimmten Rechnungslegungsvorschrift verzichten kann. Es kann dies jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen tun, z.B. solchen, die sich aus besonderen Umständen, die das Unternehmen betreffen, ergeben.



Empfänger des Jahresabschlusses


Die Empfänger des Jahresabschlusses sind Personen, Einrichtungen und Rechtsträger, die diese Informationen für Entscheidungen in wirtschaftlichen, Investitions-, Kredit- bzw. betrieblichen Angelegenheiten nutzen. Der Zweck der Erstellung des Jahresabschlusses besteht demnach nicht nur darin, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch darin, den Empfängern des Abschlusses die Möglichkeit zu gewährleisten, anhand der übermittelten Informationen die richtigen und rationalen Entscheidungen zu treffen.

Zu den Empfängern der Jahresabschlüsse gehören u.a.:

  • Investoren – Gesellschafter und Aktionäre; diese Gruppe der Empfänger interessieren Informationen, auf deren Grundlage man beurteilen kann, ob es sich lohnt, in das betreffende Unternehmen zu investieren, welche Risiken auftreten können und inwieweit das Unternehmen fähig ist, Dividenden auszuschütten;
  • Kreditgeber – zu dieser Gruppe gehören Banken und andere Finanzinstitute; auf der Grundlage des Jahresabschlusses können sie die Fähigkeit des Unternehmens zur fristgemäßen Rückzahlung von Raten und Zinsen einschätzen und beurteilen, ob die Gesellschaft zahlungsfähig ist; 
  • Lieferanten – sie sind vor allem an der Finanzlage des Unternehmens interessiert, anhand deren sie die Wahrscheinlichkeit beurteilen, ob die Gesellschaft imstande sein wird, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der gesetzten Frist zu begleichen;
  • Debitoren – das Unternehmen hat Kunden, mit denen möglicherweise langfristige Verträge mit Laufzeiten von z.B. 5 bis 10 Jahren bestehen; diese Gruppe wird an der Fähigkeit der Gesellschaft, ihre Tätigkeit fortzusetzen, interessiert sein; hängt z.B. die Tätigkeit eines Debitoren stark von den Produktionskapazitäten der Gesellschaft ab, dann kann für ihn im Falle der Insolvenz der Gesellschaft ebenfalls die Gefahr bestehen, dass er seine Tätigkeit einstellen muss;
  • die Geschäftsleitung des Unternehmens – die Informationen aus den Jahresabschlüssen helfen der Geschäftsleitung des Unternehmens dabei, optimale Entscheidungen zur Entwicklung und Planung der Gesellschaft zu treffen;
  • die öffentliche Meinung – je nach Größe kann ein Unternehmen in größerem oder geringerem Maße zur Entwicklung der Region, in der es tätig ist, beitragen – bspw. kann die Errichtung eines großen Produktionsbetriebs zu einem Anstieg der Beschäftigung führen.​

Der Jahresabschluss ist somit ein wichtiges Werkzeug für verschiedene Stakeholdergruppen, die ihn bei den Entscheidungen, die sie in wirtschaftlichen Angelegenheiten treffen, verwenden. 

Jede Gruppe verwendet den Abschluss auf unterschiedliche Weise, je nach ihren Bedürfnissen und Zielen.

Bestandteile des Jahresabschlusses


Der Jahresabschluss enthält Buchhaltungsdaten zu zwei Zeiträumen – dem gegenwärtigen und dem Vergleichszeitraum (ein Jahr vorher). Der Zeitraum ist das Geschäftsjahr, das in der Regel dem Kalenderjahr entspricht.

Der Jahresabschluss besteht aus mehreren Elementen, die im Rechnungslegungsgesetz aufgelistet sind und die für die vollständige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des betreffenden Unternehmens und seines Jahresergebnisses unerlässlich sind. Dazu gehören:

  • Bilanz – sie stellt die Vermögenslage des Unternehmens (Aktiva) und seine Finanzierungsquellen (Passiva) zum Bilanzstichtag, der der letzte Tag des Geschäftsjahres ist, und zum vorausgehenden Bilanzstichtag, dar;
  • Gewinn- und Verlustrechnung – sie ist eine Zusammenstellung der Erträge und Aufwendungen, die das Unternehmen im betreffenden Jahr erzielt/getragen hat, und gibt den Gewinn/Verlust aus der Tätigkeit an;
  • Anhang – er enthält die Einleitung zum Jahresabschluss, in der die wichtigsten Daten zum Unternehmen und die Rechnungslegungspolitik (z.B. vom Unternehmen angewandte Abschreibungssätze, Bewertungsmethoden für Aktiva und Passiva) beschrieben sind, Noten und Erläuterungen zum Jahresabschluss und Informationen, die in den anderen Teilen des Abschlusses nicht ausgewiesen werden, aber für die externen Empfänger des Abschlusses von Bedeutung sind;
  • Eigenkapitalspiegel – er zeigt die Entwicklung einzelner Kapitalarten des Unternehmens (bspw. Dividendenausschüttung, Einstellung von Gewinn in die Kapitalrücklage oder Verrechnung von Verlustvorträgen);
  • Kapitalflussrechnung – sie stellt den Cashflow vom Beginn des Geschäftsjahres, über Ab- und Zuflüsse, bis zum Ende des Geschäftsjahres dar.

Alle diese Elemente zusammengenommen führen zu der vollständigen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, seiner Ergebnisse und der Art und Weise des Cash Managements, was den Empfängern des Abschlusses bewusste wirtschaftliche Entscheidungen ermöglicht.

Ersteller des Jahresabschlusses


Der Jahresabschluss wird von Unternehmen, d.h. Gesellschaften, Organisationen und anderen Rechtsträgern, die eine Gewerbetätigkeit ausüben und verpflichtet sind, über ihre Finanzlage zu berichten, erstellt.

Für die Erstellung eines zuverlässigen und transparenten Jahresabschlusses ist gemäß Art. 52 des Rechnungslegungsgesetzes der Geschäftsleiter zuständig. Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten  nach dem Bilanzstichtag zu erstellen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Bilanzstichtag festzustellen.

Der Jahresabschluss wird unter Angabe des Datums der Unterschriftsleistung von der mit der Buchführung beauftragten Person und vom Geschäftsleiter unterzeichnet. Besteht die Geschäftsleitung aus mehreren Personen, müssen alle Mitglieder dieses Organs ihre Unterschrift leisten. Die Verweigerung der Unterschriftsleistung erfordert eine schriftliche Begründung, welche dem Jahresabschluss beizufügen ist.
Im Falle von Unternehmen, die zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung verpflichtet sind, hat der Wirtschaftsprüfer die Übereinstimmung des Jahresabschlusses mit den Rechtsvorschriften und den Rechnungslegungsstandards sowie seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. 

Der Wirtschaftsprüfer beurteilt den Jahresabschluss, erteilt einen Bestätigungsvermerk (z.B. uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, eingeschränkten Bestätigungsvermerk, Versagungsvermerk) und empfiehlt Änderungen im Falle der Nichtübereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards oder bei der Feststellung von Mängeln. Dabei ist zu beachten, dass der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss nicht erstellt, sondern für die Überprüfung der Daten auf Korrektheit zuständig ist.

Zusammenfassung


Der Jahresabschluss spielt eine Schlüsselrolle bei der Finanzkommunikation des Unternehmens mit seinen Stakeholdern (z.B. Aktionären, Debitoren, Banken). Es gibt viele Faktoren, die die Transparenz des Jahresabschlusses beeinträchtigen können, z.B. komplexe Finanzinstrumente und komplizierte Rechnungslegungsstandards. Daher sind Merkmale des Jahresabschlusses wie Zuverlässigkeit, Klarheit, Vollständigkeit, Vergleichbarkeit oder das Vorsichtsprinzip unerlässlich, um für externe Empfänger sicherzustellen, dass die darin enthaltenen Informationen glaubwürdig, verständlich und bei der Entscheidungsfindung nützlich sind.

Zuverlässige und transparente Jahresabschlüsse sind unerlässlich, um Vertrauen aufzubauen und die Gewerbetätigkeit verantwortungsvoll ausüben zu können. Je komplexer das finanzielle Umfeld, umso wichtiger wird die Verantwortung für die Wahrung der Transparenz und der Zuverlässigkeit bei der Erstellung des Jahresabschlusses.

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