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Zuschüsse aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan für Investitionen von Großunternehmen in Robotisierung und Digitalisierung

PrintMailRate-it

​Magdalena Skurowska

24. August 2023


Bis zum 30. November 2023 kann man im Rahmen eines ausgeschriebenen Wettbewerbs nicht rückzahlbare Zuschüsse aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (poln. Krajowy Plan Odbudowy i Zwiększania Odporności, Abk. KPO) für Vorhaben beantragen, die mit Robotisierung, künstlicher Intelligenz und Digitalisierung verbunden sind.
 
Das Budget des Wettbewerbs stammt aus EU-Mitteln und beträgt über 1 Mrd. PLN.
 

Antragsberechtigte

 
Zielgruppe des Wettbewerbs sind Großunternehmen.
 
Zuschüsse aus regionaler Beihilfe erhalten Vorhaben, die die Digitalisierung voranbringen, insbesondere Projekte im Zusammenhang mit Robotisierung, künstlicher Intelligenz und Digitalisierung von Abläufen, Technologien, Produkten oder Dienstleistungen.
 

Bezuschusste Vorhaben

 
Vorhaben, die sich um diese Förderung bewerben können, müssen Folgendes zum Gegenstand haben:
 
  • Einführung innovativer, auf Digitalisierung ausgerichteter Lösungen, darunter Digitalisierung von Geschäftsabläufen (in Management, operativem Geschäft und bei Hilfstätigkeiten),
  • Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) zur Steuerung von Geschäftsabläufen,
  • Einrichtung themenbezogener digitaler Plattformen, darunter solcher für Online-Dienstleistungen für Mandanten, sowie Integration bereits bestehender themenbezogener Systeme, z.B. bei Lieferketten oder bei der Dienstleistungserbringung,
  • Einführung von Systemen zur Automatisierung von Abläufen im Bereich der digitalen Sicherheit, unter Nutzung von Cloudtechnologie und KI sowie von Systemen zur Korrelierung von Geschäftsvorfällen sowie zur Überwachung von Zwischenfällen, die den Schutz von IT-Systemen und personenbezogenen Daten betreffen,
  • Unterstützung von Transformationen in Richtung Industrie 4.0, unter besonderer Berücksichtigung von Robotisierung und technologischen Operationen,
  • Einführung von Technologien zur Kommunikation zwischen Maschinen (M2M) und Nutzung des Internets der Dinge (IoT) unter Anwendung fortgeschrittener Datenverarbeitungstechniken,
  • Einführung intelligenter Produktionslinien, Errichtung intelligenter Fabriken (Smart Factory),
  • Einsatz von Cloud-Technologie und KI in Produktionsprozessen,
  • Schaffung hochspezialisierter digitaler Arbeitsplätze.
 
Die Vorhaben, für die die Förderung beantragt wird, müssen bis zum 30. Juni 2026 umgesetzt werden.
 
Der Mindestwert eines Projekts beträgt 8 Mio. PLN netto, und der Höchstwert 140 Mio. PLN netto. 
 
Die im Rahmen von Investitionen gewährte Förderung stellt staatliche Beihilfe dar, die nach den Grundsätzen für regionale Investitionsbeihilfe gewährt wird, was bedeutet, dass die Hilfe je nach dem Standort der Investition unterschiedlich intensiv ist.
 
Möchten Sie mehr erfahren? Sie wissen nicht, wie Sie Finanzmittel beantragen können? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung – wir beantworten gerne Ihre Fragen zu jedem Programm und bieten Ihnen umfassende Unterstützung.

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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