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Regierungszuschuss

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Magdalena Skurowska
10. November 2022

Der Regierungszuschuss kann einem Unternehmen gewährt werden, das in Polen Investitionen in den Produktions- oder den Dienstleistungssektor tätigt – insbesondere in fortschrittliche oder moderne Dienstleistungen für Unternehmen.

Der Regierungszuschuss stellt eine nicht rückzahlbare Förderung aus dem Programm zur Förderung von Investitionen von besonderer Bedeutung für die polnische Wirtschaft in den Jahren 2011 bis 2030 dar und kann ein Anreiz für Entwicklungspläne in Polen sein. Um diese Unterstützung können sich sowohl Investoren bewerben, die bereits in Polen agieren, als auch solche, die noch nicht auf dem polnischen Markt vertreten sind.


​Für Investitionen, die bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. minimale Investitionsaufwendungen, erforderliche Belegschaftsstärke), kommen folgende Formen der Bezuschussung in Betracht:

  • Investitionszuschuss – max. 10 bis 20 Prozent der bezuschussungsfähigen Aufwendungen;
  • Beschäftigungszuschuss – für die Schaffung neuer Arbeitsplätze – max. 12.000 bis 20.000 PLN;
  • Schulungszuschuss – dies ist eine Ergänzung zu den o.g. Formen, die für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz i.H.v. max. 25 bis 50 Prozent der bezuschussungsfähigen getragenen Schulungskosten gewährt wird.

Der Zuschuss wird auf der Grundlage von Bewertungen, die den entsprechenden, für die Bearbeitung der Anträge zuständigen Institutionen vor Beginn der Investition vorzulegen sind, sowie unter der Bedingung gewährt, dass eine positive Bewertung sowie eine Unterstützungsempfehlung abgegeben wird. 2021 wurden zwischen Investoren und dem Wirtschaftsminister 18 Verträge über die Bezuschussung von Investitionen in Form eines Regierungszuschusses geschlossen.

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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