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Es startet die Annahme von Anträgen auf Bezuschussung von Investitionen in Energieeinsparung, EE sowie die Erzeugung von Biomethan und Biogas

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​Magdalena Skurowska

14. März 2024


Ein weiteres Mal wurde der Zeitplan für die Aufforderung zur Einreichung von Anträgen im Rahmen des Programms „Europäische Fonds für Infrastruktur, Klima und Umwelt (FEnIKS) 2021–2027“ aktualisiert. 

Das Budget des Programms beträgt über 24 Mrd. EUR, und dessen Zweck ist die Verbesserung der Bedingungen für die Entwicklung des Landes durch die Finanzierung von Projekten i.Z.m. der Reduzierung der Emissionen in der Wirtschaft, dem Aufbau eines effektiven Verkehrssystems, durch die Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsfürsorge sowie die Stärkung der Rolle der Kultur in der Gesellschaft.

Fristen


Für den Zeitraum vom 29. März bis 29. Mai 2024  wurde die Annahme der Anträge auf Bezuschussung in folgenden Wettbewerben für Unternehmen geplant:


Verbesserung der Energieeffizienz (einschließlich der Installation von EE-Anlagen) in großen und mittelständischen Unternehmen – ein Budget von 188 Mio. PLN


Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden Investitionsaufwendungen finanziert, die eine Verringerung des Primärenergieverbrauchs im Unternehmen nach sich ziehen, vor allem:

  • Wärmedämmung von Betriebsgebäuden;
  • Erhöhung der Energieeffizienz von Herstellungsprozessen;
  • Erhöhung der Energieeffizienz des Kreislaufs der Versorgungsanschlüsse, der Beförderungsprozesse sowie Hilfssysteme;
  • Installierung von EE-Anlagen (z.B. Photovoltaik) jedoch nur als Teil des Projekts.

Der Projektumfang muss mit dem durchgeführten Energieaudit begründet werden. 

Was die Erhöhung der Energieeffizienz der Betriebsgebäude anbetrifft, so werden mindestens 30% der Ersparnisse an Primärenergie nach Abschluss der Projektumsetzung erzielt werden müssen.

Die Bezuschussung wird als unverzinstes Darlehen zuerkannt, das teilweise erlassen werden kann – bis zu 30% für Groß- und bis zu 49% für mittelständische Unternehmen. 


Bau oder Ausbau von Erneuerbaren Energieanlagen bei der Erzeugung von Biomethan, sowie Strom und/oder Wärmeenergie aus Biogas, einschließlich Energiespeichern – Budget i.H.v. 300 Mio. PLN


Die Projekte in dem obigen Umfang werden auch Kosten des Gasnetzanschlusses sowie Energiespeicher – darunter eine Infrastruktur, die die Nutzung von Wärme aus KWK-Anlagen ermöglicht – umfassen können.

Der Mindestleistungswert der bezuschussten Anlagen wird insgesamt für alle Bestandteile des Projekts Folgendes betragen:

  • in Bezug auf die Erzeugung von Strom aus Biogas: über 0,5 MWe;
  • in Bezug auf die Wärmeerzeugung aus Biogas: über 0,5 MWth.

Die Bezuschussung wird in Form von Darlehen (ab 51% des Werts der gewährten Fördermittel) und Zuschüssen (bis zu 49% des Werts der gewährten Fördermittel) zuerkannt. Die gesamte Intensität der staatlichen Beihilfe wird die sich aus gesonderten Vorschriften ergebenden zulässigen Limits nicht überschreiten dürfen – bei der Investitionsbeihilfe für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien beträgt das Limit 45% der förderfähigen Kosten.


Sonstige Wettbewerbe, die aus Sicht der Unternehmen besonders wichtig erscheinen können, wurden in den folgenden Fristen geplant:


1. Bau, Ausbau und Modernisierung intelligenter Gasverteilungsnetze
vom 29.12.2023 bis zum 22.04.2024; Budget i.H.v. 700 Mio. PLN

2. Entwicklung des Abfallrecyclings in Unternehmen
vom 31.10.2024 bis zum 30.12.2024; Budget i.H.v. 100 Mio. PLN

3. Optimierung der Rohstoff- und Abfallwirtschaft in Unternehmen
vom 31.10.2024 bis zum 30.12.2024; Budget i.H.v. 40 Mio. PLN

4. Entwicklung der Infrastruktur für den intermodalen Verkehr
vom 04.11.2024 bis zum 30.06.2025; Budget i.H.v. 1 Mrd. PLN


Planen Sie, in den oben genannten Bereichen zu investieren, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rödl & Partner bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Bereich der staatlichen Beihilfe an, einschließlich der Beantragung von Fördermitteln aus dem FEnIKS-Programm.

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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