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Finanzministerium über die Kosten eines PKW in der Gewerbetätigkeit

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Żaneta Niestier

22. Juni 2020

 


Am 9. April 2020 hat das Finanzministerium langerwartete steuerrechtliche Erläuterungen über die Erfassung der Ausgaben für Dienstwagen unter den steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben erlassen. Die Erläuterungen betreffen die Anwendung der Vorschriften, die sich auf PKWs beziehen (und mit dem Gesetz über die Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes sowie des Gesetzes und einiger anderer Gesetze vom 23. Oktober 2018, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, eingeführt wurden).

Wir erinnern aber daran, dass diese Novellierung eine Reihe von Vorschriften zur Änderung der Grundsätze für die steuerliche Abrechnung der Kosten bezüglich des Erwerbs, der Nutzung, des Betriebs und der Veräußerung der für die Gewerbetätigkeit genutzten PKWs einführte. Die eingeführten Vorschriften weckten Auslegungszweifel, was u.a. an der Anzahl der von den Steuerpflichtigen gestellten Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Abrechnung von Ausgaben, die mit der Nutzung der PKWs verbunden sind, abzulesen ist.
Die erteilten Erläuterungen enthalten eine Reihe von Hinweisen, die bei der Entscheidung der vom Finanzministerium gewählten Situationen helfen können, u.a.:
 
  • Erläuterung der Grundsätze für die Anwendung der Durchführungsvorschriften;
  •  Erläuterung der Grundsätze zur Abrechnung der für sog. Mischzwecke genutzten PKWs ;

  • Erläuterung der korrekten Anwendung der Vorschriften über die Abschreibungslimits und die Einführung der Limits für Gebühren aus Leasing-, Miet-, Pacht- und ähnlichen Verträgen.

 
Die Erläuterungen konzentrieren sich auf mehrere andere Fragen, u.a. auf Betriebsausgaben bei dem Verkauf eines PKWs oder auf mit PKWs verbundene Betriebsgebühren.
Steuerpflichtige, die PKWs in ihrer Gewerbetätigkeit nutzen, sollen besonderes Augenmerk auf das in ihren Unternehmen bisher geltende System zur Abrechnung der mit den PKWs verbundenen Ausgaben in Hinblick auf die geltenden Grundsätze und die letztens veröffentlichten Erläuterungen des Finanzministeriums legen.
Es ist zu beachten, dass die Erläuterungen aufgrund der Abgabenordnung erlassen wurden, aus der sich ergibt, dass die Befolgung der betreffenden Erläuterungen durch den Steuerpflichtigen im betreffenden Abrechnungszeitraum dazu führt, dass er ebenso geschützt ist wie nach Erteilung einer verbindlichen Auskunft.


In Bezug auf die veröffentlichten Erläuterungen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung und beantworten gerne Ihre Fragen.

 

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Dominika Tyczka-Szyda

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