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Die Einführung von E-Zustellungen rückt näher

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​Zuzanna Krystek

24. Oktober 2024


Das Digitalisierungsministerium hat den endgültigen Zeitplan für die Einführung von E-Zustellungen in Unternehmen bekannt gegeben. 

Zielgruppe der Einführung des Landesweiten Systems von E-Zustellungen


Die Pflicht zur Einführung des Landesweiten Systems von E-Zustellungen (Mailbox für E-Zustellungen) wird u.a. folgenden Unternehmen obliegen: 

  • Kommanditgesellschaften; 
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung; 
  • Aktiengesellschaften; 
  • Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Termine für die Einführung von E-Zustellungen je nach dem Datum der Registrierung im Landesgerichtsregister (KRS)


Der Termin für den Beginn der Anwendung einer Mailbox für E-Zustellungen hängt vom Datum der Registrierung im Landesgerichtsregister (KRS) ab​

​Unternehmen, die sich ab dem 1. Januar 2025 im KRS registrieren lassen
​ab 1. Januar 2​02​5
​Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2025 im KRS registriert wurden
​ab 1. A​pril 2025​

Möglichkeit einer früheren Angabe der Adresse für E-Zustellungen (ADE)


Gegenwärtig haben Gesellschaften, die sich im KRS registrieren lassen müssen, die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuteilung einer Adresse für E-Zustellungen (ADE) zu stellen. Durch die Aktivierung der ADE werden öffentliche Rechtsträger aufgefordert, jeglichen Schriftverkehr nur noch an die genannte Adresse zu schicken. Dies bedeutet, dass ab der Aktivierung der ADE der gesamte behördliche Schriftverkehr grundsätzlich an die Adresse für E-Zustellungen geschickt werden muss. 

Die ADE wird auf der Grundlage eines Antrags zugeteilt, der auf formale Mängel geprüft und anschließend zur Prüfung an das Digitalisierungsministerium weitergeleitet wird, das die Adresse und die Mailbox für E-Zustellungen anlegt. Deshalb kann sich das Verfahren zur Anlegung einer Mailbox hinziehen. 

Da ab dem 1. April 2025 die meisten Unternehmen verpflichtet sein werden, eine Mailbox für E-Zustellungen zu besitzen, möchten wir Sie dazu ermuntern, das Verfahren zur Anlegung einer solchen Mailbox im Januar 2025 zu beginnen. Dies wird es erlauben, das Verfahren zur Stellung des Antrags zur Vergabe einer Adresse für E-Zustellungen innerhalb der gesetzlichen Frist detailliert zu planen.

Unsere Experten unterstützen Unternehmer bei der Einführung von E-Zustellungen. Falls Sie zu der Thematik der E-Zustellungen Fragen haben oder bei der Einrichtung einer Mailbox für E-Zustellungen Hilfe benötigen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

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Łukasz Napiórkowski

Attorney at law (Polen)

Associate Partner

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