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Fristverlängerung für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen

PrintMailRate-it

 

Jakub Plebański

14. Juni 2022 ​

 

Am 13. Juni 2022 unterzeichnete der Präsident das Gesetz zur Änderung des Umweltschutzgesetzes und einiger anderer Gesetze.

 

Die Novelle ermöglicht eine Verlängerung der Frist für die erste Einspeisung von Energie in das Netz durch die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die vor dem Inkrafttreten des EE-Gesetzes (vor dem 4. Mai 2015) Netzanschlussverträge abgeschlossen haben, bis zum 16. Juli 2024. Dementsprechend bleiben nicht gekündigte Anschlussverträge, die vor diesem Zeitraum abgeschlossen wurden, in Kraft. Voraussetzung für eine solche Verlängerung ist, dass der Erzeuger bei dem betreffenden Verteiler- oder Übertragungsnetzbetreiber einen Antrag stellt.

 

Wie bei den parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf hervorgehoben wurde, ist die Verlängerung der Frist durch die COVID-19-Pandemie und den bewaffneten Konflikt in der Ukraine bedingt, die zu  Verzögerungen bei der Durchführung von Investitionen führen. Dies wiederum kann zu der Kündigung von Anschlussverträgen durch die Energieunternehmen führen. Um dies zu verhindern und den Investoren zusätzliche Zeit für den Anschluss an das Netz zu verschaffen, wurde beschlossen, die Frist um zwei Jahre zu verlängern.

 

Das Gesetz wird 14 Tage nach der Bekanntgabe im polnischen Gesetzblatt in Kraft treten.

 

Sollten Sie Fragen zu den Einzelheiten der Vorschriften haben, stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner gerne zur Verfügung.

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