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Die Novelle mit Schlüsselbedeutung für Investoren im Parlament

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​​​​​​​​​​​​Piotr Mrowiec

18. Mai 2018

 

Nach der viele Monate dauernden Ausarbeitung der Novelle des EE-Gesetzes wurde deren Entwurf am 26. März 2018 endlich dem Sejm vorgelegt. Am 11. April wurde er der Kommission für Energie und Staatskasse zur ersten Lesung vorgelegt. Obwohl der Weg bis zum Inkrafttreten des novellierten Gesetzes noch lang ist und weitere wesentliche Änderungen des Entwurfs nicht ausgeschlossen sind, lohnt es sich, einigen ausgewählten Aspekten im Gesetzesentwurf etwas Aufmerksamkeit zu schenken.

 

Nach zwei Auktionsrunden für neue EE-Anlagen (im Dezember 2016 und im Juni 2017) wurde das Fördersystem für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 40 kWp für mehrere Monate ausgesetzt. Die Investoren warten auf die neuen Vorschriften, die die Grundlage für die Organisation der Auktionen im Jahr 2018 und in den nächsten Jahren sein sollen. Polen hat sich gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet, die vollständige Übereinstimmung der Vorschriften des EE-Gesetzes vom 20. Februar 2015 mit den Vorschriften über staatliche Beihilfe zu gewährleisten (Notifizierungsverfahren – Sache SA. 43697 (20 15/N) – Polnisches System zur Förderung der Entwicklung von EE und Befreiungen für energieintensive Nutzer). Obwohl versichert wird, dass Erneuerbare Energien wichtig sind, und der Termin für die Erreichung des Klimaziels der EU näher rückt, dauern die Arbeiten an der Novelle der Vorschriften immer noch an, und bis zum Inkrafttreten der Vorschriften ist nicht sicher, wann und zu welchen Bedingungen die Auktionen durchgeführt werden.


Einführung von Vergabekörben


Gemäß den neuen Vorschriften sollen mehrere Auktionsrunden für einzelne Technologien organisiert werden. Dies bedeutet nicht, dass jede Technologie Gegenstand einer getrennten Auktion sein wird. Insbesondere werden Windenergie (Onshore) und Fotovoltaik-Energie wie bisher miteinander konkurrieren. Es wird jedoch eigenständige Auktionen für landwirtschaftliche Biogasanlagen geben. Gemeinsame Auktionen wird es auch für Offshore-, Hydroenergie- und Geothermie-Anlagen geben.

 

Verwunderlich ist, dass es möglich sein soll, Auktionen in Papierform durchzuführen. Die Vertreter der Regierung wollen damit die Durchführung der Auktionen im Jahr 2018 beschleunigen. Obwohl sich die Internet-Auktionsplattform nach dem Fehlstart im Jahr 2016 bei der Organisation der Auktion im Juni 2017 bewährt hat, kann ihre Anpassung an die Vorschriften des neuen Gesetzes – Einführung von Vergabekörben – zeitaufwendig sein. Aus diesem Grunde wurde als eine Art Sicherheitsventil die Möglichkeit zugelassen, Auktionen in Papierform durchzuführen.  Es handelt sich dabei ausschließlich um eine Not- und Übergangslösung. Davon zeugt die Tatsache, dass die Grundsätze für die Organisation von Auktionen in Papierform in die Schlussbestimmungen aufgenommen wurden und nur die Organisation von Auktionen im Jahr 2018 betreffen.

 

Energieverkauf nur an der Energiebörse


Eine wichtige Änderung, die in der letzten der bisherigen Gesetzgebungsetappen hinzugefügt wurde, ist die Einführung der Pflicht zum Energieverkauf, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die gesamte erzeugte Energie in das Netz eingespeist und an der Warenbörse bzw. auf einem Markt verkauft wird, der von dem Betreiber eines regulierten Marktes in Polen organisiert wird. Die Energieerzeuger müssen daher daran denken, dass bei der OPEX-Kalkulation die Kosten für die Durchführung des Energieverkaufs an der Energiebörse zu berücksichtigen sind.

 

Der Verfasser des Entwurfs hat auch die Fristen für die Errichtung von EE-Anlagen und den Beginn des Elektrizitätsverkaufs gekürzt. Er hat eine allgemeine Frist von 36 Monaten (zuvor 48 Monate) und folgende kürzere Fristen angegeben:

 

  1. Fotovoltaik – 18 Monate (anstelle von 24 Monaten) und
  2. Onshore-Windanlagen  – 36 Monate (anstelle von 48 Monaten)


Garantierte Tarife für einige Technologien

 

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Das EE-Gesetz hat für alle Anlagen mit einer Leistung von mehr als 40 kWh ein Auktionssystem eingeführt, das von der Europäischen Union empfohlen wird. Die Novelle des EE-Gesetzes sieht für einige Technologien eine wichtige und aus Sicht der Eigentümer oder Bauträger solcher Anlagen sehr komfortable Ausnahme vor, nämlich die Förderung in Form eines garantierten Tarifs.

 

Diese Förderung soll sowohl bestehende als auch neu geplante EE-Anlagen betreffen, bei denen folgende Quellen für die Erzeugung von Energie genutzt werden:

 

  • landwirtschaftliches Biogas oder
  • Deponiegas oder
  • Klärgas oder
  • ein anderes als unter Pkt. 1 bis 3 genanntes Biogas oder
  • Wasserkraft.

Der Entwurf sieht eine Förderung für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MWp (Art. 70e. 1) vor. Diese Anlagen sollen einen festen Kaufpreis i.H.v. 90% des Referenzpreises erhalten, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem die Erklärung über den Beitritt zum Fördersystem abgegeben wird, oder – bei Anlagen, die noch vor Juli 2016 angeschlossen wurden – der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem die Erklärung über den Übergang aus dem System der farbigen Zertifikate zum Auktionssystem abgegeben wird. Ähnlich wie die bei Auktionen erzielten Preise sollen auch die garantierten Tarife jährlich aufgewertet werden.

 

Sehr wichtige und positive Nachricht für die Investoren ist, dass der Verfasser des Entwurfs auf die Idee aus der vorherigen Version der Novelle verzichtet hat, nämlich die Geltung der Novelle auf Rechtsträger zu erweitern, die die Auktionen in den Jahren 2016/2017 gewonnen haben. Gemäß den Vorschriften war es zwar möglich, die bisherigen Vorschriften anzuwenden, sofern sie "günstiger" waren. Die Anwendung eines so unscharfen Begriffs wäre bei der Auslegung der Vorschriften aber risikobehaftet gewesen. Derzeit wurde aufgrund des Änderungsgesetzes (Art. 4) der klare Grundsatz angewandt: „Auf die Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien in EE-Anlagen, die die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entschiedenen Auktionen gewonnen haben, finden die Vorschriften des geänderten Gesetzes in der bisherigen Fassung Anwendung.”

Eine Information, auf die viele Unternehmer gewartet haben, ist die Aufnahme einer Bestimmung in den Entwurf der Novelle, aus der sich ergibt, dass in diesem Jahr Auktionen für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1MW organisiert werden. Zu den bisherigen zwei Aktionen wurden ausschließlich kleinere Projekte zugelassen. Für große Fotovoltaik-Anlagen und Windparks wurde eine Rekordmenge von in Auftrag zu gebender Energie von 45 000 000 MWh im Gesamtwert von 15.750.000.000 PLN vorgesehen. Werden diese Beträge beibehalten, so wird dies die mit Abstand größte der bisherigen Energieauktionen in Polen sein, und viele Investoren werden ihre Projekte endlich umsetzen können.

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Jakub Wajs

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