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Sozialversicherungsbeiträge – Sozialversicherung, Altersrentenversicherung und Präferenz-Sozialversicherungsbeiträge

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Anna Kościelny

5. Mai 2025


Sind Sie Unternehmer und suchen Sie nach aktuellen Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen? Hier können Sie erfahren, wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmer 2025 sind, welche davon obligatorisch sind und bis wann sie bezahlt werden müssen.​



INHALTSVERZEICHNIS​​​



Höhe der Krankenversicherungsbeiträge 2025


Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für Unternehmer ist unterschiedlich und hängt von der Besteuerungsform ab. 

Für Personen, die nach allgemeinen Grundsätzen abrechnen, wird der Krankenversicherungsbeitrag anhand des im Vormonat erzielten Einkommens berechnet. 
  1. Der Prozentsatz des Beitrags beträgt 9 Prozent für Unternehmer, die nach der Steuerskala abrechnen, und 4,9 Prozent für Steuerpflichtige, die den Einheitssteuersatz in Anspruch nehmen. Ab Februar 2025 gilt jedoch eine Mindesthöhe der Bemessungsgrundlage für diesen Beitrag. Der Krankenversicherungsbeitrag darf 9 Prozent, berechnet anhand von 75 Prozent des Mindestlohns, nicht unterschreiten. Dies bedeutet, dass sich der Mindestwert des Krankenversicherungsbeitrags bis Ende 2025 auf 314,96 PLN belaufen wird. Wenn jedoch das Einkommen des Unternehmers höher als der erwähnte Mindestlohn ist, wird der Krankenversicherungsbeitrag entsprechend höher sein.
  2. Für Unternehmer, die die Steuerkarte nutzen, beträgt die Bemessungsgrundlage des Krankenversicherungsbeitrags, der im betreffenden Kalenderjahr zu bezahlen ist, 9 Prozent des Betrags i.H.v. 75 Prozent des Mindestlohns. Dies bedeutet, dass sich der Krankenversicherungsbeitrag 2025 für diese Gruppe von Unternehmern unabhängig vom Einkommen auf 314,96 PLN belaufen wird.
  3. Für einen Unternehmer, der die Ertragsteuer in Form der Pauschale auf erfasste Einnahmen abrechnet, ist die Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag der Wert der durchschnittlichen Vergütung im Unternehmenssektor (8.549,18 PLN). 


Dieser Beitrag hängt von den erzielten Einnahmen ab:​

  • der monatliche Krankenversicherungsbeitrag für Unternehmer mit jährlichen Einnahmen bis zu 60.000 PLN beträgt 9 Prozent der Bemessungsgrundlage i.H.v. 60 Prozent der durchschnittlichen Vergütung – in diesem Fall beläuft sich der Beitrag auf 461,66 PLN,
  • der monatliche Krankenversicherungsbeitrag für Unternehmer mit jährlichen Einnahmen von über 60.000 PLN bis zu 300.000 PLN beträgt 9 Prozent der Bemessungsgrundlage i.H.v. 100 Prozent der durchschnittlichen Vergütung – in diesem Fall beläuft sich der Beitrag auf 769,43 PLN,
  • der monatliche Krankenversicherungsbeitrag für Unternehmer mit jährlichen Einnahmen von über 300.000 PLN beträgt 9 Prozent der Bemessungsgrundlage i.H.v. 180 Prozent der durchschnittlichen Vergütung – in diesem Fall beläuft sich der Beitrag auf 1.384,97 PLN.​

Höhe des Basisbeitrags für ein Einzelunternehmen 2025


2025 beträgt die Bemessungsgrundlage der Beiträge ohne jegliche Vergünstigungen, die von Einzelunternehmern ohne Anspruch auf Vergünstigung gezahlt werden, mindestens 
60 Prozent der prognostizierten durchschnittlichen Monatsvergütung. Bei einer Beitragsbemessungsgrundlage von 5.203,80 PLN ist der Unternehmer verpflichtet, Standardsozialversicherungsbeiträge in monatlicher Höhe von 1.773,96 PLN (wenn er die freiwillige Verdienstausfallversicherung in Anspruch nimmt) oder 1.646,47 PLN (wenn er die freiwillige Verdienstausfallversicherung nicht in Anspruch nimmt) abzuführen.

Alters- und Invalidenrentenversicherung 2025


Der Altersrentenversicherungsbeitrag beträgt für Einzelunternehmer 19,52 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage. Der Mindestbetrag des vollen Beitrags beläuft sich auf 1.015,78 PLN, und im Falle der Präferenz-Bemessungsgrundlage – 273,24 PLN. 

Der Invalidenrentenversicherungsbeitrag beläuft sich auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage. Für Unternehmer ohne Anspruch auf Vergünstigung beträgt der minimale Invalidenrentenversicherungsbeitrag 416,30 PLN und für Unternehmer, die die Vergünstigung „Mały ZUS plus“ [Geringe Sozialabgaben plus] in Anspruch nehmen – 111,98 PLN.

Verdienstausfall- und Unfallversicherung

Einzelunternehmer zahlen Beiträge zur Verdienstausfallversicherung i.H.v. 2,45 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage. 

Der Prozentsatz des Unfallversicherungsbeitrags liegt zwischen 0,67 Prozent und 3,33 Prozent, je nach der Anzahl der Versicherten und der jeweiligen Branche, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Muss der Unternehmer nicht in das REGON-Register eingetragen werden oder ist er eintragungspflichtig, aber meldet nicht mehr als 9 Personen zur Versicherung an, dann gilt für ihn der Pauschalsatz von 1,67 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage.

Unternehmer ohne Anspruch auf Vergünstigung, die Sozialversicherungsbeiträge auf eine Bemessungsgrundlage von nicht weniger als 60 Prozent der prognostizierten durchschnittlichen Monatsvergütung zahlen, leisten darüber hinaus Beiträge zum Arbeitsfonds und Solidaritätsfonds i.H.v. 2,45 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage.





Präferenz-Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmer 2025


Ulga na start [Starthilfe]


Die Inanspruchnahme dieser Vergünstigung bewirkt, dass der Unternehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Zu beachten ist, dass der Unternehmer in diesem Zeitraum kein Recht auf Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit (Krankengeld, Rehabilitationsleistung), die aus der Unfallversicherung zustehen, hat.

Mały ZUS [Geringe Sozialabgaben]


Im Falle von Unternehmern, die 2025 die Vergünstigung „Mały ZUS plus“ in Anspruch nehmen, beträgt die Beitragsbemessungsgrundlage 30 Prozent des Mindestlohns. Da sich der Mindestlohn 2025 auf 4.666 PLN brutto beläuft, wird als Beitragsbemessungsgrundlage der Betrag von 1.399,80 PLN zugrunde gelegt. Die Summe der Sozialversicherungsbeiträge im Falle von Personen, die Präferenz-Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber nicht die freiwillige Lohnfortzahlungsversicherung in Anspruch nehmen, beträgt  monatlich 408,60 PLN. Die Präferenz-Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmer, die die freiwillige Lohnfortzahlungsversicherung in Anspruch nehmen, betragen 442,90 PLN. 

Pflichtversicherungen


Unternehmer unterliegen obligatorisch der Alters- und Invalidenrentenversicherung. 
Sie müssen außerdem den Unfallversicherungsbeitrag zahlen. Der Beitrag zur Verdienstausfallversicherung ist dagegen freiwillig. Unternehmer, die die Vergünstigung „Mały ZUS“ in Anspruch nehmen, müssen keine Beiträge zum Arbeitsfonds und Solidaritätsfonds abführen.

Die Vergünstigung „Starthilfe“ befreit den Unternehmer von der Leistung von Beiträgen zur:

  • Altersrentenversicherung, 
  • Invalidenrentenversicherung, 
  • Unfallversicherung,
  • Verdienstausfallversicherung. 

Es ist jedoch möglich, auf die „Starthilfe“ zu verzichten. In diesem Fall darf die Beitragsbemessungsgrundlage nicht niedriger als 30 Prozent des Mindestlohns sein. Wenn Sie auf die  „Starthilfe“ verzichten wollen, jedoch diesbezüglich viele Zweifel haben, erwägen Sie Konsultation mit einem Steuerberater, der Ihnen klare Hinweise erteilt und bei der Reduzierung der Beitragslast behilflich ist.

Sozialversicherungsbeiträge bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Vom Arbeitnehmer gezahlte Sozialversicherungsbeiträge Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer


Beschäftigt der Unternehmer einen Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags, werden die Sozialversicherungsbeiträge von beiden Parteien in einem bestimmten Verhältnis zusammen finanziert. 

Erhält der Arbeitnehmer den Mindestlohn, der sich 2025 auf 4.666 PLN brutto beläuft, werden von seinem Gehalt folgende Sozialversicherungsbeiträge abgezogen:

  • Altersrentenversicherungsbeitrag i.H.v. 9,76 Prozent der monatlichen Vergütung (455,40 PLN),
  • Invalidenrentenversicherungsbeitrag i.H.v. 1,5 Prozent der Vergütung (69,99 PLN),
  • Lohnfortzahlungsversicherungsbeitrag i.H.v. 2,45 Prozent der Vergütung (114,32 PLN),
  • Krankenversicherungsbeitrag i.H.v. 362,37 PLN.

Der Gesamtbetrag der Sozialversicherungsbeiträge, die von einem Arbeitnehmer, der den Mindestlohn verdient, gezahlt werden, beläuft sich 2025 auf 1.002,08 PLN. 

Auch der Unternehmer hat auf die Vergütung eines jeden beschäftigen Arbeitnehmers entsprechende Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen – im Falle des Mindestlohns:​

  • Altersrentenversicherungsbeitrag i.H.v. 9,76 Prozent der monatlichen Vergütung (455,40 PLN),
  • Invalidenrentenversicherungsbeitrag i.H.v. 6,5 Prozent der Vergütung (303,29 PLN),
  • Unfallversicherungsbeitrag i.H.v. 1,67 Prozent der Vergütung (77,92 PLN),
  • Arbeitsfondsbeiträge (darunter Solidaritätsfonds) i.H.v. 2,45 Prozent der Vergütung (114,32 PLN),
  • Beitrag zum Garantieleistungsfonds i.H.v.  0,1 Prozent der Vergütung (4,67 PLN).​

Der Betrag der Sozialversicherungsbeiträge aufseiten des Arbeitgebers  im Falle des Mindestlohns beträgt demnach 955,60 PLN monatlich.

Dies bedeutet, dass der Gesamtbetrag der Sozialversicherungsbeiträge, berechnet sowohl aufseiten des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers für den Mindestlohn, insgesamt 1.957,68 PLN beträgt.

Zahlungsfrist für die Sozialversicherungsbeiträge Fristen für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge im Jahre 2025


2025 gelten drei unterschiedliche Fristen für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, je nach Art der Tätigkeit:

  • haushaltsgebundene Einrichtungen und  Selbstverwaltungsanstalten sind verpflichtet, bis zum 5. des Folgemonats die Zahlungen vorzunehmen und die Abrechnungsunterlagen zu übermitteln,
  • Beitragszahler mit Rechtspersönlichkeit  (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften oder Stiftungen) rechnen die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 15. des Folgemonats ab,
  • sonstige Beitragszahler (darunter Einzelunternehmer) haben die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 20. des Folgemonats zu zahlen.

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