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Einkommensteuer (PIT)

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Im Bereich der Einkommensteuer beraten die Experten von Rödl & Partner sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, darunter Gesellschafter in Personengesellschaften.

 Haben Sie Fragen zum Angebot?

Dank der Inanspruchnahme professioneller Beratung bei der Einkommensteuer erhalten Sie Unterstützung nicht nur bei laufenden Abrechnungen mit dem Fiskus, sondern auch bei komplizierten Sachverhalten, die der Berücksichtigung grenzüberschreitender Fragen bedürfen, z.B. Besteuerung von Wanderarbeitnehmern oder Geschäfte an im Ausland gelegenen Immobilien. Dank der fachlichen Unterstützung werden Ihre Interessen durch die Aufdeckung und Vermeidung von Bereichen, die mit Steuerrisiken verbunden sind, abgesichert.


Die Steuerberater von Rödl & Partner bieten ihre Unterstützung Gebietsansässigen an, die sowohl im Inland als auch im Ausland Einkünfte erzielen, sowie Gebietsfremden, die zur Steuerabrechnung in Polen verpflichtet sind. Die Dienstleistungen werden anhand des soliden Wissens und der umfangreichen praktischen Erfahrung erbracht, die sich aus der mehr als 25-jährigen Präsenz auf dem polnischen Markt ergibt; außerdem verfügen wir über Erfahrung bei der steuerlichen Absicherung grenzüberschreitender Vorfälle in Zusammenarbeit mit den Spezialisten von Rödl & Partner weltweit.

​Die Dienstleistungen von Rödl & Partner bei der Einkommensteuer umfassen u.a.:

 

  • laufende Konsultationen in steuerlichen Sachen (auch telefonisch),
  • Beratung im Bereich möglicher Optimierung der laufenden steuerlichen Abrechnungen,
  • Erstellung von Steuererklärungen,
  • Erstellung von steuerlichen Stellungnahmen,
  • Stellung von Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte über die Steuervorschriften,
  • Erstellung und Analyse von Verträgen unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Folgen,
  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen,
  • Beratung zur Besteuerung ausländischer beherrschter Gesellschaften,
  • Beratung zur Besteuerung der ausländischen Führungskräfte in Polen,
  • Beratung zur Besteuerung polnischer Mitarbeiter, die zur Arbeit ins Ausland entsandt wurden, und ausländischer Mitarbeiter, die zur Arbeit nach Polen entsandt wurden,
  • Beratung zur Besteuerung zusätzlicher Leistungen für Mitarbeiter, wie u.a.: Gesundheitspakete, Dienstwagen, Betriebsfeiern usw.,
  • Beratung zu den Sozialversicherungen.

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