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Die Polnische Neuordnung – Mögliche weitere Änderungen der Verrechnungspreise und Besteuerung verbundener Unternehmen

PrintMailRate-it

​​Mateusz Żyła

19. August 2021


Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf die beabsichtigten Änderungen in den Vorschriften lenken, die als „Polnische Neuordnung“ beworben werden. Die Modifikationen wurden im Hinblick auf Verrechnungspreisdokumentationen und die Erhebung der Körperschaftsteuer auf bestimmte Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen vorgesehen.


Erleichterungen und Präzisierung der Regelungen hinsichtlich Verrechnungspreisdokumentationen


Der Gesetzesentwurf sieht ab dem 1. Januar 2022 u.a. folgende Änderungen vor:

 

  1. Verlängerung der Frist zur Erstellung des Local File bis zum Ende des 10. Monats nach Abschluss des Steuerjahres.
  2. Verlängerung der Frist zur Abgabe der Information über Verrechnungspreise TPR bis zum Ende des 11. Monats nach Abschluss des Steuerjahres.
  3. Verlängerung der Frist zur Abgabe der landesspezifischen Dokumentation der Verrechnungspreise auf Verlangen der Steuerbehörden bis 14 Tage.
  4. Aufnahme des Inhalts der Erklärung über die Erstellung der Dokumentation und Marktüblichkeit der Preise in geänderter Form in die TPR-Information. Die TPR-Information ist gemäß den geltenden Vertretungsgrundsätzen zu unterzeichnen. Es wurde auch die Quelle der Informationen für die TPR-Information festgelegt.
  5. Befreiung von der Pflicht zur Erstellung einer Vergleichbarkeitsanalyse für Kleinst- und kleine Unternehmen.
  6. Genauere Festlegung der Vorschriften über Betriebsstätten hinsichtlich der Dokumentationspflichten.
  7. Änderungen des Safe Harbour-Mechanismus für Finanzgeschäfte und Bestimmung des Zeitpunktes der Überprüfung des Rechts auf Anwendung von Safe Harbour.
  8. Verzicht auf die Pflicht zur Dokumentierung von Weiterbelastungen, wenn kein Verteilungsschlüssel für Kosten angewandt wurde.
  9. Änderungen der Regelungen bez. des Gesellschaftsvertrags einer Gesellschaft, die keine juristische Person ist, oder eines Vertrags über ein gemeinsames Vorhaben oder eines ähnlichen Vertrags.
  10. Genauere Festlegung der Regelungen bez. des Geschäftswertes und der fehlenden Befreiung von der Dokumentierung von Geschäften der Kapitalgruppe in sog. Steuerparadiesen.
  11. Änderung der Definition des Begriffs „verbundene Unternehmen“.
  12. Modifikation der finanzstrafrechtlichen Sanktionen i.Z.m. Dokumentations- und Berichterstattungspflichten hinsichtlich der Verrechnungspreise.


Die entworfenen Vorschriften haben grundsätzlich keinen Einfluss auf Pflichten und Fristen in Bezug auf Verrechnungspreisdokumentationen für 2020. Im Falle von Unternehmen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht, sind diese bis zum 31. Dezember 2021 zu erstellen. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.roedl.pl/pl/media/nasze-publikacje/broszury/dokumentacja-cen-transferowych-2020 .


Andere geplante Änderungen bei der Körperschaftsteuer, die für Kapitalgruppen relevant sind

 

 

 

Die o.g. Regelungen können teilweise ungünstig für die Steuerpflichtigen sein. Wir präsentieren Ihnen nur ausgewählte Änderungen.

 

Haben Sie Fragen zu der Polnischen Neuordnung und dem Einfluss der Änderungen auf die steuerliche Belastung der ausgeübten Tätigkeit, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von  Rödl & Partner in Verbindung.​

Kontakt

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Daria Walkowiak-Dobner

Attorney at law (Polen)

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