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Die Polnische Neuordnung: Die estnische Körperschaftsteuer – Vereinfachungen und Änderungen

PrintMailRate-it

Joanna Parysek-Garstecka

25. August 2021

 

Zu den zahlreichen Änderungen, die im Rahmen der Polnischen Neuordnung eingeführt werden, zählen Vorschriften, die die Grundsätze für die Anwendung der Pauschalsteuer auf die Einkünfte von Gesellschaften – d.h. der sog. estnischen Körperschaftsteuer, die im Steuersystem gerade knapp ein Jahr gilt – abmildern.


Die Änderungen sehen eine Vereinfachung und Präzisierung der bestehenden Regelungen vor. Abgemildert werden auch die Bedingungen, die zu erfüllen sind, um diese Form der Besteuerung anwenden zu können.


Das Projekt sieht die Beseitigung der Notwendigkeit vor, für die im Gesetz angegebenen Gruppen von Anlagegütern – d.h. für diejenigen, die zu den Gruppen 3-8 der Klassifikation der Anlagegütern gehören – Investitionsaufwendungen zu tragen; außerdem erweitert es den Katalog der Rechtsträger, die zur Anwendung der estnischen Körperschaftsteuer berechtigt sind, um Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien.


Geplant ist auch die Abschaffung der Obergrenze für die Einnahmen von Steuerpflichtigen, die pauschal besteuert werden – gegenwärtig liegt diese Obergrenze bei 100 Mio. PLN. Dies wird denjenigen Gesellschaftern den Übergang zur Pauschalbesteuerung ermöglichen, die von dieser Möglichkeit bisher aufgrund ihrer zu hohen Einnahmen keinen Gebrauch machen konnten.


Außerdem sieht der Entwurf vor, dass die Fristen für die sog. vorläufige Korrektur flexibel sein werden, und bei Steuerpflichtigen, die die Pauschalbesteuerung der Einkünfte von Gesellschaften seit mehr als 4 Jahre anwenden, die Verbindlichkeit vollständig erlischt.


Die oben dargestellten Änderungen sollen Anfang 2022 eingeführt werden.


Sollten Sie an Einzelheiten zu den einzuführenden Änderungen interessiert sein, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung. ​​​​

Kontakt

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Katarzyna Judkowiak

Tax adviser (Polen)

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