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Neue Grundsätze für die Beschäftigung von Ausländern in Polen – die wichtigsten Änderungen seit dem 1. Juni 2025

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​​​​​​​​​​​​​​​​Małgorzata Kolasa-Dorosz

5. Juni 2025


Am 1. Juni 2025 trat das Gesetz über die Bedingungen für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Ausländern auf dem Gebiet der Republik Polen in Kraft, das die Vorschriften des Gesetzes vom 20. April 2004 über die Förderung der Beschäftigung und über die Institutionen des Arbeitsmarktes ersetzt.

Das neue Gesetz führt für Unternehmer, die Ausländer beschäftigen, viele wichtige Änderungen  in Bezug auf die Legalisierung der Arbeit von Ausländern, sowohl im Hinblick auf die Arbeitserlaubnis als auch auf die Erklärung über die Beschäftigung von Ausländern, ein.


INHALTSVERZEICHNIS​​​​​


Einschränkung der Aufenthaltstitel, die einem Ausländer die Aufnahme von Arbeit in Polen ermöglichen


Das Gesetz schließt einen breiteren Katalog von Visa aus, die es Ausländern bisher ermöglichten, in Polen zu arbeiten. Seit dem 1. Juni 2025 stellt ein breiterer Katalog von Visa keine Grundlage für legale Arbeit mehr dar (u. a. wird es illegal sein, auf der Grundlage eines Visums für den Besuch von Familienangehörigen oder Freunden, für Transit oder für eine medizinische Behandlung zu arbeiten).

Die Möglichkeit, auf der Grundlage eines von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Visums zu arbeiten, wurde ebenfalls aus dem Katalog der Aufenthaltsdokumente, die die Aufnahme von Arbeit ermöglichen, gestrichen.

Einführung eines vollständig elektronischen Arbeitsgenehmigungsverfahrens und Abschaffung des sog. Arbeitsmarkttests (der Information des Landrats)


Das neue Gesetz führt die vollständig elektronische Bearbeitung im Rahmen des Verfahrens zu Arbeitsgenehmigungen und Erklärungen über die Beschäftigung von Ausländern ein, so dass Anträge ausschließlich über ein dediziertes System eingereicht werden können. 

Eine wesentliche Vereinfachung ist der Verzicht auf die Pflicht, bei dem Landrat Informationen über die Möglichkeiten der Deckung des Personalbedarfs des Arbeitgebers und der Durchführung eines Arbeitsmarkttests einzuholen. Die Einholung der Information des Landrats wurde durch ein Verfahren ersetzt, das es den einzelnen Landkreisen erlaubt, in dem betreffenden Landkreis innerhalb eines festgelegten Zeitraums die Möglichkeit der Beschäftig von Ausländern zu beschränken.


Neue Pflichten für Unternehmen, die Ausländer beschäftigen


Im Zusammenhang mit der Änderung des Verfahrens für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Erklärungen über die Beschäftigung von Ausländern wurden die Pflichten für Unternehmen, die Ausländer beschäftigen, aktualisiert und neue Pflichten hinzugefügt. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • es besteht die Pflicht, der Behörde, die die Arbeitsgenehmigung oder die Erklärung über die Beschäftigung von Ausländern erteilt hat, über ein dediziertes System eine Kopie des Vertrags mit dem Ausländer zu übermitteln - die Übermittlung des Vertrags muss erfolgen, bevor der Ausländer beschäftigt wird,
  • die Frist für die Benachrichtigung der Behörde, die die Arbeitsgenehmigung erteilt hat, dass ein Ausländer die Arbeit nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem ursprünglichen Gültigkeitsdatum der Genehmigung aufgenommen hat, dass er die Arbeit länger als zwei Monate lang unterbrochen hat bzw. dass er die Arbeit früher als zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Arbeitsgenehmigung beendet hat, wurde verkürzt, bisher betrugen die diesbezüglichen Fristen drei Monate,
  • Unternehmen, die die Geschäftstätigkeit kürzer als ein volles Steuerjahr ausüben, oder Unternehmen, die beabsichtigen, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, dessen Arbeitszeit nicht länger wäre als 1/2 Vollzeitstelle oder 20 Stunden wöchentlich, werden die Möglichkeit haben, eine befristete Arbeitsgenehmigung für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr zu erhalten.
  • es wird nicht möglich sein, eine Arbeitsgenehmigung für weniger als ¼ einer Vollzeitstelle zu erhalten,
  • Bei den Erklärungen über die Beschäftigung wurde die Pflicht eingeführt, dem Landrat, der die Eintragung vorgenommen hat, mitzuteilen, dass der Ausländer die Arbeit nicht aufnehmen wird oder die Arbeit vor dem in der Erklärung angegebenen Tag der Beendigung der Arbeit beendet hat - diese Mitteilung hat zur Folge, dass die Eintragung der Erklärung im Register der Erklärungen kraft Gesetzes ungültig wird und es dem Ausländer nicht mehr möglich ist, auf der Grundlage der erteilten Erklärung Arbeit zu leisten.

Erhöhung der Geldstrafen für die illegale Beschäftigung von Ausländern


Die illegale Beschäftigung von Ausländern wird mit einer Geldstrafe zwischen 3.000 und 50.000 PLN geahndet (bislang waren es zwischen 1.000 und 30.000 PLN), wobei die Geldstrafe nicht weniger als 3.000 PLN pro Ausländer betragen darf.
 

Änderungen bei der befristeten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung


Neben den oben genannten Änderungen wurden auch Änderungen in das Ausländergesetz aufgenommen. Eine wichtige Änderung für Arbeitgeber ist die Pflicht, den Woiwoden, der die befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erteilt hat, über Folgendes zu informieren:

  • Verlust der Arbeit durch einen Ausländer, dem eine befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erteilt wurde, bei dem Arbeitgeber, der in dem Bescheid als beschäftigendes Unternehmen genannt wird, 
– innerhalb von 15 Tagen nach diesem Ereignis,

  • Änderung des Sitzes, des Wohnorts, der Firma (Bezeichnung) oder der Rechtsform des Unternehmens, das einen Ausländer beschäftigt bzw. des Entleihers,
  • Übergang des Arbeitsbetriebes bzw. seines Teils auf einen anderen Arbeitgeber,
  • Erhöhung der in der befristeten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung festgelegten Arbeitszeit bei gleichzeitiger proportionaler Gehaltserhöhung,
  • Änderung der Bezeichnung der Arbeitsstelle ohne Änderung des Aufgabenbereichs des Ausländers,
  • Ersetzen eines zivilrechtlichen Vertrags durch einen Arbeitsvertrag
​– innerhalb von 15 Werktagen.


Benötigen Sie Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Prozesse zur Beschäftigung von Ausländern an die neuen Vorschriften, so wenden Sie sich gerne an unsere Experten​, die Ihnen dabei behilflich sind, sich sicher und legal in den sich ändernden Vorschriften zurechtzufinden.​

Kontakt

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Małgorzata Kolasa-Dorosz

Attorney at law (Polen)

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