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Mobbing am Arbeitsplatz erkennen und entgegenwirken

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​Klaudia Kamińska-Kiempa

15. Mai 2025


Gemäß Art. 94 Abs. 3 des polnischen Arbeitsgesetzbuches (ArbGB-PL) bedeutet Mobbing „Handlungen oder Verhaltensweisen, die einen Arbeitnehmer betreffen oder gegen einen Arbeitnehmer gerichtet sind und die in beharrlichem und dauerhaftem Peinigen oder Einschüchtern des Arbeitnehmers bestehen, bei diesem eine herabgesetzte Bewertung seiner beruflichen Eignung hervorrufen, den Arbeitnehmer erniedrigen oder der Lächerlichkeit preisgeben, dessen Isolierung oder Entfernung aus dem Kreis der Mitarbeiter verursachen oder bezwecken“.

Definition von Mobbing und ihre Folgen


Bei dieser Definition, die voraussetzt, dass das Peinigen oder Einschüchtern beharrlich und dauerhaft sein, eine herabgesetzte Bewertung der beruflichen Eignung des Arbeitnehmers hervorrufen und auf Erniedrigung, Lächerlichmachung, Isolierung oder Entfernung aus dem Kreis der Mitarbeiter abzielen muss, kann nicht jedes Verhalten als Mobbing eingestuft werden – auch wenn wir dieses Verhalten als tadelnswert und als gegen die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstoßend bewerten. 


Nicht jedes tadelnswerte Verhalten ist Mobbing


Die Erfahrung zeigt, dass es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sehr oft sehr schwierig ist zu unterscheiden, welches Verhalten Mobbing darstellt und welches nicht die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Dies führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, die von (ehemaligen) Arbeitnehmern angestrengt werden und in denen Mobbingvorwürfe erhoben werden. Bereits im Laufe eines Gerichtsverfahrens stellt sich dann heraus, dass das Verhalten – subjektiv oder sogar objektiv gesehen – zwar tadelnswert war, aber mangels z.B. Beharrlichkeit und der entsprechenden Dauer vom Gericht nicht als Mobbing anerkannt werden kann.


Die Rolle des Arbeitgebers bei der Bekämpfung von Mobbing


Eine große Herausforderung für Arbeitgeber besteht daher darin, Maßnahmen zu ergreifen, um sowohl einfache Angestellte als auch Führungskräfte für Mobbing zu sensibilisieren. Es geht nicht nur darum, ein Anti-Mobbing-Verfahren zu erarbeiten (zur Erinnerung: dies gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers), das wirksam und effizient ist (denn nur ein solches Verfahren kann die entsprechende Wirkung entfalten), sondern auch darum, umfassende Schulungsmaßnahmen durchzuführen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, das Wesen des Mobbings zu verstehen. Diese Sensibilisierung der Arbeitnehmer erhöht das Kollektivbewusstsein im Unternehmen erheblich und ermöglicht den Arbeitgebern ein besseres Management des Risikos, das Mobbing am Arbeitsplatz mit sich bringt.


Darüber hinaus können Präventivmaßnahmen des Arbeitgebers (z.B. die Einführung einer maßgeschneiderten Anti-Mobbing-Politik, Schulungen zu diesem Thema), die ein Beweis dafür sind, dass der Arbeitgeber tatsächlich Schritte unternommen hat, um Mobbing entgegenzuwirken, den Arbeitgeber von der Verantwortung freistellen, zu welcher der Täter selbst gezogen wird.  


Wenn Sie Fragen oder Bedenken i.Z.m. der Erkennung von Mobbing am Arbeitsplatz haben, setzen Sie sich gerne mit unseren Experten in Verbindung

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