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EU-Entgelttransparenzrichtlinie – die Arbeitgeber sollten sich bereits jetzt auf die Einführung vorbereiten

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​​​​​​​​​​​​​​​Katarzyna Kołodziej 

27. März​ 2025 


Am 12. März 2025 fand am Sitz des Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik die dritte Sitzung der Arbeitsgruppe für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie1 statt.  


​INHALTSVERZEICHNIS​​​



Frist für​ die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

 

Den vorläufigen Ankündigungen zufolge soll bis Ende 2025 der Regierungsentwurf eines Gesetzes verfasst werden, mit dem die Entgelttransparenzrichtlinie in das polnische Rechtssystem umgesetzt wird. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften bis zum 7. Juni 2026 umzusetzen, wobei sie Vorschriften einführen können, die für die Arbeitnehmer günstiger sind als die Bestimmungen dieser Richtlinie.

 

Zu beachten ist, dass am 6. Februar 2025 die erste Lesung eines Abgeordnetenentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches (Drucksache Nr. 934) im Sejm stattfand. Mit dieser Novellierung soll der Grundsatz der Entgelttransparenz während des Arbeitsverhältnisses sowie vor dessen Aufnahme eingeführt werden. Gemäß dem Entwurf wird der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht verbieten oder es verhindern können, dass dieser Informationen über sein Entgelt preisgibt. Der Entwurf deckt aber nicht alle Pflichten ab, die Arbeitgebern mit der Entgelttransparenzrichtlinie auferlegt werden.

 

Was sollten Arbeitgeber bereits jetzt tun?

 

Gemäß den derzeit geltenden Vorschriften sind Arbeitgeber in Polen – ähnlich wie andere Arbeitgeber in der EU – bereits jetzt verpflichtet, Arbeitnehmern die gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit oder für gleichwertige Arbeit zu gewährleisten.

 

Unter Berücksichtigung des von den Arbeitgebern obligatorisch anzuwendenden Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit sowie der immer kürzeren Zeit, die für die Umsetzung der neuen EU-Vorschriften über die Entgelttransparenz verbleibt, sollten sich Arbeitgeber bereits jetzt mit den in ihren Organisationen angewandten Methoden der Stellenbewertung und der Entgeltpolitik eingehend befassen.

 

Ziel der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

 

Die Richtlinie zielt auf Folgendes ab:

  • Beseitigung des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles; 
  • Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit; 
  • Beseitigung der Entgeltdiskriminierung im öffentlichen und im privaten Sektor durch Verbesserung der Entgelttransparenz.​


Rechte der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber

 

Alle Arbeitnehmer werden das Recht haben, folgende schriftliche Auskünfte zu erhalten:

 

  • über ihre individuelle Entgelthöhe,
  • über die durchschnittliche Entgelthöhe für gleiche oder gleichwertige Arbeit,
  • Kriterien für die Festlegung des Entgelts.

 

Die Richtlinie verpflichtet die Arbeitgeber zu Folgendem:

 

  • Berichterstattung über das Entgeltgefälle in ihrer Organisation an Arbeitnehmer, ihre Vertreter und die zuständigen Behörden,
  • gemeinsame Entgeltbewertung in Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern, wenn das Entgeltgefälle mindestens 5 Prozent beträgt.

 

Entgelttransparenz vor der Beschäftigung

 

Die Entgelttransparenzrichtlinie enthält Bestimmungen über die Entgelttransparenz vor der Beschäftigung. Stellenbewerber werden das Recht haben, noch vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das auf objektiven Kriterien beruhende Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle oder dessen Spanne zu erhalten.

 

Der Arbeitgeber wird Bewerber nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in ihren laufenden oder früheren Beschäftigungsverhältnissen befragen dürfen.

 

Schadenersatz oder Entschädigung

 

Nach der Umsetzung der Richtlinie in die nationale Rechtsordnung werden Arbeitnehmer, die durch den Verstoß gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts einen Schaden erlitten haben, die Möglichkeit haben, Ansprüche auf vollen Schadensersatz oder Entschädigung – je nach Vorgabe des Mitgliedstaats –geltend zu machen.

 

Arbeitgeber, die die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts verletzen, müssen mit Geldbußen rechnen.

​ 

Wenn Sie überlegen, wie sich die Novelle des Arbeitsgesetzbuches sowie die Richtlinie über den Grundsatz des gleichen Entgelts und über die Entgelttransparenz auf Ihre Tätigkeit auswirken können, setzen Sie sich gerne mit uns in Verb​in​dung​​​. Im Bereich des Arbeitsrecht unterstützen wir Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen.​​

 

1 Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen


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