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Körperschaftsteuer (CIT)

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Die ordnungsgemäße Abrechnung der Körperschaftsteuer gegenüber dem Fiskus stellt eine wesentliche Bedingung für den Erfolg eines Geschäfts dar. Die Beratung im Bereich der Körperschaftsteuer richtet sich sowohl an polnische Unternehmer – insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien – als auch an ausländische Unternehmen, die auf dem polnischen Markt mittels Betriebsstätten (bzw. Niederlassungen) handeln oder einzelne Geschäfte tätigen, die der Abrechnung der Körperschaftsteuer in Polen bedürfen.

Haben Sie Fragen zum Angebot?

Dank der Inanspruchnahme professioneller Beratung im Bereich Körperschaftsteuer erhalten Sie Unterstützung nicht nur bei den laufenden Abrechnungen mit dem Fiskus, sondern auch bei komplizierten Geschäften und Vorhaben, wie Joint Venture oder Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen (Umwandlungen, Verschmelzungen, Spaltungen). Dank der fachlichen Unterstützung können die angestrebten wirtschaftlichen Ziele erreicht werden. Gleichzeitig werden Ihre Interessen durch die Aufdeckung und Vermeidung von Bereichen, die mit Steuerrisiken verbunden sind, abgesichert.


Zu Ihrer Verfügung steht ein Team von einigen Dutzend spezialisierten Steuerberatern in Polen und einigen Hundert Spezialisten weltweit, die das gemeinsame Wissen und Erfahrungen nutzen und gleichzeitig nach den für die ganze Gruppe Rödl & Partner einheitlichen Qualitätsstandards arbeiten. Dies garantiert die Professionalität und Sorge um Ihre Interessen auf höchstem Niveau.

Die von Rödl & Partner geleisteten Dienstleistungen im Bereich Körperschaftsteuer umfassen u.a.:

 

  • laufende Konsultationen in steuerlichen Sachen (auch telefonisch),
  • Beratung im Bereich möglicher Optimierung der laufenden steuerlichen Abrechnungen,
  • Erstellung von Steuererklärungen,
  • Erstellung von steuerlichen Stellungnahmen,
  • Stellung von Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte über die Steuervorschriften,
  • Erstellung und Analyse von Verträgen unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Folgen,
  • Analyse der Geschäftsvorfälle im Hinblick auf die Steuerfolgen,
  • Beratung im Bereich Unterkapitalisierung,
  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen,
  • Beratung zur Besteuerung ausländischer beherrschter Gesellschaften,
  • Bildung von Organschaften.

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