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Pillar 2 – lokale Pflichten und Verantwortlichkeit in globalen Strukturen

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​Dorota Białas

3. Juli 2025


Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Polen das Gesetz über die Ergänzungssteuer für Geschäftseinheiten, die zu multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen gehören, vom 6. November 2024 (das sog. Gesetz über die Ergänzungssteuer), das die Umsetzung von Pillar 2 der BEPS 2.0-Initiative der OECD darstellt.​


Worauf müssen polnischen Unternehmen besonders achten?

  • Lokale Verantwortlichkeit – es sind die polnischen Gesellschaften, die für die korrekte Abrechnung der Steuer sowie für die Vollständigkeit und Qualität der an die Steuerverwaltung übermittelten Daten verantwortlich sind.
  • Fehlende Daten in der Zentrale – die im Ausland ansässige Muttergesellschaft verfügt möglicherweise nicht über alle Daten, die zur Erfüllung der sich aus dem polnischen Gesetz ergebenden Pflichten erforderlich sind, darunter Daten zur Ermittlung des zahlbaren Steuerbetrages.
  • Aktive Verwaltung – die polnische Gesellschaft muss in der Lage sein, die ihr obliegenden Steuer- und Berichterstattungspflichten eigenständig zu beurteilen.

Umfassende Unterstützung für in Polen tätige Gesellschaften

Damit polnische Gesellschaften, die im Rahmen internationaler Kapitalgruppen tätig sind, diesen Anforderungen genügen können, bieten wir umfassende Unterstützung an, die auf ihre Situation zugeschnitten ist und u.a. Folgendes umfasst:

  • vorläufige Analyse der Situation („first check");
  • Beurteilung der Pflichten und Risiken;
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit der Zentrale und der Erstellung der Dokumentation.

Wir werden auf Ihre Fragen antworten und Ihnen konkrete Szenarien darstellen, die an die Struktur Ihrer Kapitalgruppe sowie an die jeweilige Etappe der Vorbereitungen auf die Umsetzung der Vorschriften angepasst ist. Setzen Sie sich mit unseren Experten in Verbindung »

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Dorota Białas

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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