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Liquidation der Gesellschaft

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Die Rechtsberatung bei der Liquidation von Gesellschaften richtet sich an handelsrechtliche Gesellschaften, die beabsichtigen, die in der bisherigen Rechtsform ausgeübte Gewerbetätigkeit zu beenden, wenn keine Grundlagen für die Einleitung eines Umstrukturierungs- bzw. Insolvenzverfahrens vorliegen.   Diese Dienstleistungen werden vor allem von ausländischen Gesellschaften in Anspruch genommen, welche die Liquidation der in Polen gegründeten abhängigen Gesellschaften (sog. Tochtergesellschaften) planen.


Die Liquidation einer Gesellschaft zieht zahlreiche rechtliche und vermögensrechtliche Konsequenzen für alle ihre Gesellschafter nach sich. Die Rechtsberatung besteht darin, die zukünftigen rechtlichen Folgen der getroffenen Entscheidungen zu analysieren und optimale Maßnahmen im Kontext der geltenden Rechtsvorschriften zu ermitteln, um das Risiko zu minimieren und die bisherige Tätigkeit sicher zu beenden.


Wegen der Kompliziertheit der Liquidation der Gesellschaft müssen dabei auch die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen berücksichtigt werden. Bei Rödl & Partner arbeiten die Rechtsanwälte, die Beratungsleistungen im Bereich der Liquidation von Gesellschaften erbringen, eng mit Steuerberatern, Buchhaltern und Wirtschaftsprüfern zusammen, wodurch sie den Mandanten auf vielen Ebenen vor negativen rechtlichen bzw. finanziellen Auswirkungen schützen.
 

 

 Rödl & Partner bietet Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen an:

 

  • Analyse der Folgen und des rechtlichen Risikos der Liquidation der Gesellschaft,
  • Erstellung sämtlicher Verträge, Beschlüsse der Organe der Gesellschaft und anderer Unterlagen im Zusammenhang mit der Liquidation der Gesellschaft,
  • Erstellung der Registrierungsunterlagen und Vertretung im Registrierungsverfahren vor dem Landesgerichtsregister (KRS).

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