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Wettbewerbsrecht

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​​​Die Beratung im Bereich Wettbewerbsrecht ist für Unternehmen bestimmt, die beabsichtigen, Geschäfte abzuschließen, die den Wettbewerb einschränken oder verbraucherrechtswidrige Bestimmungen enthalten können. Sie betrifft insbesondere Zusammenschlüsse, Käufe von Anteilen/Aktien sowie ähnliche Geschäfte, die zwischen Unternehmen mit entsprechend hohen Umsätzen abgeschlossen werden, aber auch unterschiedliche Verträge oder Musterverträge, die aus Sicht des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzes unzulässige Bestimmungen enthalten können. ​

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​Durch den Beitritt Polens zur Europäischen Union ist die Bedeutung der Vorschriften zum Wettbewerbsschutz gestiegen. Dies wird durch ein verstärktes Engagement der Europäischen Kommission sowie des heimischen Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) in diesem Bereich bestätigt. Zurzeit müssen die meisten Vorhaben und Investitionen auf Übereinstimmung mit den Wettbewerbsvorschriften überprüft werden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, ein bestimmtes beabsichtigtes Geschäft dem UOKiK anzuzeigen.


Um ihre Mandanten umfassend betreuen zu können, streben die Spezialisten von Rödl & Partner danach, den Charakter und die Besonderheiten ihrer Tätigkeit möglichst gut kennenzulernen. Dank dem Wissen und der Erfahrung unserer Rechtsanwälte können wir Probleme, die mit dem Wettbewerbsrecht im weitesten Sinne zusammenhängen, identifizieren, wobei diese Probleme sowohl bei der laufenden Tätigkeit der Mandanten als auch bei der Planung größerer Vorhaben auftauchen können, und eine effiziente rechtliche Betreuung in diesem Bereich sicherstellen.

​Rödl & Partner bietet folgende Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht an:


  • Überprüfung der geplanten Geschäfte auf deren Übereinstimmung mit dem Wettbewerbsrecht,
  • Erstellung der Dokumente i.Z.m. der Anmeldung eines Zusammenschlusses beim UOKiK,
  • Erstellung der Musterverträge, AGB usw. und deren Überprüfung auf Übereinstimmung mit dem Verbraucherrecht,
  • Vertretung in den Verfahren vor dem Beauftragten für Verbraucherschutz,
  • Vertretung in den Verfahren vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz,
  • Vertretung vor den Gerichten, insbesondere vor dem Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz.

Kontakt

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Monika Behrens

Attorney at law (Polen)

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Jarosław Hein

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

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