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Gerichtliche und Schiedsverfahren

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Zu den unvermeidlichen Schwierigkeiten bei der Führung eines eigenen Gewerbes gehören Konflikte mit den Geschäftspartnern. Langwierige Gerichts- und Vollstreckungsverfahren können die wirtschaftliche Lage des Unternehmers beeinträchtigen, seine Arbeit negativ beeinflussen und ihn irreversiblen Imageverlusten aussetzen. Die fachliche Unterstützung der Rechtsanwälte ermöglicht es Ihnen, dieses Szenario zu vermeiden. Aufgrund der steigenden Popularität alternativer Methoden zur Beilegung von Auseinandersetzungen können Sie auch die Vertretung während der Verhandlungen, Mediationen und Schiedsverfahren in Anspruch nehmen.

 Haben Sie Fragen zum Angebot?

​​Die Experten von Rödl & Partner verstehen die Spezifik des Marktes und die Bedürfnisse des Unternehmers und verfügen über reiche Erfahrung bei der Führung von Verfahren in Polen vor ordentlichen und Verwaltungsgerichten sowie vor dem Obersten Gericht und dem Oberverwaltungsgericht. Um die Interessen der Mandanten vollumfänglich zu schützen, helfen sie außerdem, Auseinandersetzungen gütlich beizulegen, ohne dass der Klageweg beschritten werden müsste. In ihre Beratung binden sie Kenntnisse und Erfahrung aus den für den Unternehmer wichtigen Bereichen ein – d.h. Recht, Steuern, Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung – wodurch der Mandant umfassend und effektiv betreut wird.


Die Dienstleistungen von Rödl & Partner zeichnen sich durch Qualität und Präzision aus. Die Rechtsanwälte von Rödl & Partner spezialisieren sich auf die Betreuung sowohl inländischer als auch ausländischer Rechtsträger. Wir beraten bei den für grenzüberschreitende Geschäfte charakteristischen Schwierigkeiten. Die Mandanten werden auf Deutsch und Englisch, in ausgewählten Büros auch auf Französisch und Italienisch betreut.
​​Rödl & Partner bietet Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen an:


  • vorgerichtliche Beratung,
  • Erstellung von Schriftsätzen,
  • Vollstreckung der Forderungen,
  • Führung von Verfahren im Bereich Wirtschaftsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht,
  • Führung von strafrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Verfahren,
  • Führung von Verwaltungsverfahren vor Organen der öffentlichen Verwaltung und staatlichen Behörden,
  • Führung von Gerichts- und Verwaltungsverfahren,
  • Alternative Methoden für die Beilegung von Auseinandersetzungen – Führung von Verhandlungen, Mediationen und Schiedsverfahren
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