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Outsourcing der Personalbuchhaltung

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Das Outsourcing der Personalbuchhaltung in Polen wird meistens mit dem Outsourcing der Lohnbuchhaltung verbunden – es kann jedoch auch separat geleistet werden. Von der Beauftragung eines externen Unternehmens mit der Personalbuchhaltung profitieren diejenigen Unternehmen, die keine eigene Personalabteilung unterhalten und gleichzeitig sicherstellen wollen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingehalten und sämtliche Arbeitgeberpflichten erfüllt werden.

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Dank der Inanspruchnahme der Personalbuchhaltung beschränken Sie die Verwaltungskosten des Unternehmens in Polen und legen die Pflicht zur ständigen Verfolgung von Änderungen, Auslegungen und Umsetzung der Vorschriften in professionelle Hände. Somit werden Sie von den finanziellen Folgen gegenüber der Staatlichen Arbeitsinspektion bzw. Ansprüchen der Arbeitnehmer befreit.


Die Zusammenarbeit mit Rödl & Partner garantiert die Anpassung der Abläufe i.Z.m. der Personalbuchhaltung an die individuellen Bedürfnisse der Mandanten sowie den Zugang zu hervorragend vorbereiteten Experten. Ihr Personal wird von einem Spezialisten-Team betreut, wobei Sie aber nur einen Ansprechpartner haben werden, was die Arbeit und Kommunikation erleichtert. Das Outsourcing der Personalbuchhaltung in Polen wird unter Inanspruchnahme einer Spezialsoftware und eines elektronischen Dokumentenumlaufs umgesetzt, was einen leichten und ganztägigen Zugang zu den Dokumenten gewährleistet und den Kommunikationsprozess vereinfacht.

Die Lohnbuchhalter kümmern sich für Sie insbesondere um:

  • Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Personalakten,
  • Arbeits- und Vergütungsordnungen,
  • Inhalt der Arbeitsverträge,
  • Legalität der Beschäftigung,
  • zivilrechtliche Verträge,
  • Beschlüsse über die Führungskräfte,
  • Arbeitszeit,
  • Urlaubsansprüche,
  • Termine der obligatorischen ärztlichen Untersuchungen der Arbeitnehmer.

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