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Gewinn- und Verlustrechnung – wichtigste Informationen

PrintMailRate-it

​Aneta Bolka

6. Februar 2023


Der Jahresabschluss eines Unternehmens setzt sich aus 3 wichtigen Bestandteilen zusammen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung, auch Erfolgsrechnung genannt, enthält die wichtigsten Angaben für potenzielle Investoren, Banken und vor allem für Personen, die das Unternehmen verwalten, zur laufenden finanziellen Lage des Unternehmens. Gemäß dem Gesetz stellt sie das Ergebnis für das Geschäftsjahr dar. Für eigene Zwecke kann sie jedoch für kürzere Zeiträume erstellt werden, z.B. monatlich, quartalsmäßig bzw. halbjährig.

Wie das Dokument nach den Verfahren gemäß dem polnischen Rechnungslegungsgesetz  – Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren zu analysieren ist? Diese und weitere Fragen werden im Artikel beantwortet.

Wer die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen muss


Die gesetzliche Pflicht zur Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung obliegt ausgewählten Gesellschaften, natürlichen Personen und nicht rechtsfähigen Organisationseinheiten. Um genau zu sein müssen sie alle Unternehmen erstellen, die das Rechnungslegungsgesetz anwenden, u.a.

  • Handelsgesellschaften (Personen- und Kapitalgesellschaften, einschließlich solcher in Gründung),
  • andere juristische Personen (außer dem Staatsschatz und der Polnischen Nationalbank),
  • natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter natürliche Personen sind, offene Handelsgesellschaften, deren Gesellschafter natürliche Personen sind, und Partnerschaftsgesellschaften, deren Erträge aus dem Verkauf von Erzeugnissen, Waren und Finanzgeschäften im letzten Geschäftsjahr sich mindestens auf den Gegenwert von 2 Mio. Euro beliefen;
  • nicht rechtsfähige Organisationseinheiten (außer Personengesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts);
  • Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmen, die in Polen tätig sind
  • und andere in Art. 2 des Gesetzes genannte Unternehmen.

Nach dem polnischen Recht sind zwei Möglichkeiten der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung zulässig, beide werden in Staffelform aufgestellt. Es sind das Umsatzkostenverfahren und das Gesamtkostenverfahren.

Gewinn- und Verlustrechnung – Umsatzkostenverfahren


Bei dem Umsatzkostenverfahren werden die Kosten nach Kostenstellen eingestuft. In der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren werden folgende Positionen erfasst:

  • Hauptproduktion (Kosten, die direkt mit dem Produktionsprozess verbunden sind);
  • Abteilungskosten (indirekte Produktionskosten);
  • Hilfsproduktion;
  • Verwaltungsgemeinkosten (Kosten, die mit der Geschäftsführung des Unternehmens und seiner Verwaltung verbunden sind);
  • Vertriebskosten (Kosten des Vertriebs von Erzeugnissen, deren Transport, Vertrieb usw.).

Das Ergebnis aus dem Verkauf in der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren wird durch Vergleich der Erträge aus dem Verkauf von Erzeugnissen, Waren und RHB-Stoffen mit ihren Herstellungskosten zzgl. der Vertriebskosten und Verwaltungsgemeinkosten ermittelt. Auf diese Art und Weise wird die Information über das Ergebnis des ganzen Unternehmens eingeholt.

Gewinn- und Verlustrechnung – Gesamtkostenverfahren


Bei dem Gesamtkostenverfahren werden die Kosten nach Kostenarten eingestuft. Es gibt folgende Positionen:

  • Verbrauch an RHB-Stoffen und Energie;
  • Löhne und Gehälter;
  • Personalnebenkosten;
  • Abschreibung;
  • Fremdleistungen;
  • Steuern und Gebühren;
  • sonstige betriebliche Aufwendungen.

Um das Betriebsergebnis in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren zu berechnen, ist außer den Aufwendungen und Erträgen auch die Bestandsveränderung an Erzeugnissen auf das Konto „Ergebnis“ umzubuchen.

Bilanz vs. Gewinn- und Verlustrechnung


Hauptunterschiede zwischen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Informationen für potenzielle Investoren. 

Die Bilanz ist eine Zusammenstellung des Bestandes an Vermögensgegenständen und ihrer Finanzierungsquellen (Aktiva und Passiva des Unternehmens) zum Stichtag. Welche Grundsätze sind bei der Erstellung der Bilanz zu beachten?

Es gibt mehrere Arten von Bilanzen: Konzernbilanz, Jahresbilanz und Liquidationsbilanz. Am häufigsten tritt jedoch die Bilanz auf, die zum Ende des Berichtszeitraums erstellt wird. Sie gilt zugleich als Eröffnungsbilanz für den neuen Berichtszeitraum. Eine korrekt erstellte Bilanz gleicht sich aus, was bedeutet, dass die Summe der Aktiva, d.h. der Vermögensgegenstände, der Summe der Passiva, d.h. ihrer Finanzierungsquellen entspricht. Vor allem ist auf die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände zu achten. Sie ist unter Berücksichtigung der grundlegenden Rechnungslegungsgrundsätze vorzunehmen, wie das Niederstwertprinzip, die Geschäftskontinuität und sonstige Rechnungslegungsgrundsätze, die sich auf die dargestellten Daten auswirken. Es handelt sich hauptsächlich darum, dass die Bilanz die Vermögenslage des betreffenden Unternehmens zuverlässig darstellt. Der Umfang der Informationen, die in dem Jahresabschluss und somit in der Bilanz auszuweisen sind, für Unternehmen, bei denen es sich nicht um Banken, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen handelt, ist in Art. 86 des Rechnungslegungsgesetzes bestimmt. 

Die Auslegung der in der Bilanz bzw. in der GuV dargestellten Zahlenangaben kann schwierig sein. Das Gesetz präzisiert, welche Daten der Anhang zum Jahresabschluss zu enthalten hat, damit der Leser den Jahresabschluss besser versteht. Der vollständige Jahresabschluss setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem o.g. Anhang, die für die korrekte Auslegung des Dokuments erforderlich sein können. Für manche Gesellschaften werden zusätzlich die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel erstellt. Dadurch bekommt der Leser umfassendere Informationen über das Unternehmen und sein Vermögen sowie über die Quellen, aus denen sein Vermögen finanziert wird.

Was die Unterschiede zwischen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anbelangt, so ermöglicht es die Bilanz, die Vermögensgegenstände des Unternehmens einfach festzulegen, die Gewinn- und Verlustrechnung hingegen stellt dar, wie das Unternehmen Einnahmen generiert und welche Ausgaben es dabei trägt. Auf der Grundlage der in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen detaillierten Angaben lässt sich also beurteilen, ob ein Unternehmen wächst oder sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet.

Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung – Schritt für Schritt


Der wichtigste Grundsatz, der bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung zu beachten ist, ist  die Angemessenheit der Erträge und Aufwendungen. Danach wird das Ergebnis in dem betreffenden Zeitraum durch die in diesem Zeitraum erzielten Erträge und die zu ihrer Erzielung erforderlichen Aufwendungen beeinflusst. Aufwendungen, die nicht mit den in dem betreffenden Zeitraum erzielten Erträgen verbunden sind, können nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden. 

Der zweite Grundsatz ist der Grundsatz der Periodenzuordnung, bei dem alle Geschäftsvorfälle innerhalb eines Zeitraums – sowohl bezahlte als auch nicht bezahlte – im Jahresabschluss erfasst werden. Mit einfachen Worten: Wenn Sie Waren verkaufen oder eine Dienstleistung erbringen, müssen Sie diese Informationen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufnehmen, unabhängig davon, ob der Kunde beispielsweise im nächsten Berichtszeitraum dafür bezahlt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält feste Bestandteile, unabhängig von der Art des Unternehmens, das sie erstellt. Diese sind:

  • grundlegende Informationen: Erträge aus dem Verkauf von Produkten, Waren und RHB-Stoffen sowie Aufwendungen, die zwecks Erzielung von Einnahmen getragen wurden (gesondert ausgewiesen); 
  • sonstige Geschäfte: Geschäfte, die entweder indirekt mit dem Kerngeschäft des Unternehmens zusammenhängen oder sich aus diesem ergeben (z.B. soziale Tätigkeiten, Entschädigungen, Strafen, Wertberichtigungen):
  • finanzielle Tätigkeit: Unterschied zwischen Finanzerträgen (z.B. Dividenden, Gewinne aus der Veräußerung von Investitionen) und Finanzaufwendungen (z.B. Zinsen, Verluste aus der Neubewertung von Investitionen, Wechselkursdifferenzen);
  • Ergebnis, d.h. Überschuss oder Fehlbetrag, umfasst zusätzlich das Ergebnis vor Steuern aus der finanziellen Tätigkeit, die Körperschaftsteuer und andere obligatorische Belastungen des Ergebnisses.

Vorteile der Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung 


Eine professionelle Analyse des Ergebnisses erleichtert unbestreitbar den Entscheidungsprozess der Geschäftsleitung. Das erzielte Ergebnis ist der grundlegende Maßstab für die Bewertung der Gewerbetätigkeit und wirkt sich auch auf die Schaffung von Entwicklungs- und Anreizfonds aus.

Zusammenfassung


Der Jahresabschluss, und insbesondere die Gewinn- und Verlustrechnung, ist eine wertvolle Informationsquelle für alle, die sich dafür interessieren. Die Staffelform ermöglicht die Analyse der Geschäftssegmente des Unternehmens, d.h. der betrieblichen, finanziellen und sonstigen Tätigkeit. Ihre beiden Arten lassen Aufwendungen aus unterschiedlichen Perspektiven erfassen. Für Zwecke der Geschäftsleitung wird oft diejenige verwendet, die Auskunft darüber gibt, wo die Aufwendungen entstehen. Es ist wichtig, daran zu denken, dass die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß dem Grundsatz der Periodenzuordnung erstellt wird. Um herauszufinden, wie sich die Ergebnisse des Unternehmens in Geld ausdrücken, lohnt es sich die Kapitalflussrechnung zu analysieren. Die Pflicht zur Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gilt für bestimmte Unternehmen. Es lohnt sich jedoch, sie für eigene Informations- und Entscheidungszwecke zu erstellen. 


Haben Sie weitere Fragen zur Gewinn- und Verlustrechnung? Kontaktieren Sie unsere Experten und vereinbaren Sie einen Termin.

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