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Jahresabschluss – die Fristen werden nicht verlängert

PrintMailRate-it

​Łukasz Napiórkowski

29. Juni 2023


Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 ist bis zum 30. Juni 2023 festzustellen. 

Dank des Gesetzes über Sondermaßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von COVID-19 und anderer ansteckender Krankheiten und die durch sie verursachten Krisensituationen wurden die Fristen für die Erfüllung der Berichtspflichten nach dem Rechnungslegungsgesetz in den Jahren 2020-2022 vom Finanzminister um 3 Monate verlängert. Diese Lösung wurde von vielen Unternehmen gerne genutzt. 

Die Verlängerung war jedoch nur vorübergehend. Der letzte verlängerte Berichtszeitraum endete am 30. April 2022. Der Finanzminister hat sich nicht entschieden, die Fristen für weitere Berichtszeiträume zu verlängern.

Daher muss der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 (wenn das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht) bis zum 30. Juni 2023 festgestellt werden. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen beim Registergericht läuft am 15. Juli 2023 ab. 

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Łukasz Napiórkowski

Attorney at law (Polen)

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