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Möglichkeit zur Vorbehaltung der PESEL-Nummer

PrintMailRate-it

Alicja Szyrner

22. November 2023


Ab dem 17. November 2023 kann sich jede Person, der eine PESEL-Nummer zugeteilt wurde (darunter auch Ausländer) ihre PESEL-Nummer vorbehalten – auch unter Vermittlung eines Bevollmächtigten. 
 
Es ist zu beachten, dass die PESEL-Nummern von Mitgliedern der Gesellschaftsorgane im Landesgerichtsregister (KRS) offengelegt werden. Die Möglichkeit der Vorbehaltung kann helfen, Identitätsdiebstählen sowie der Aufnahme von Krediten und Darlehen für eine andere Person ohne deren Wissen und Zustimmung vorbeugen. 
 
Die Vorbehaltung der PESEL-Nummer kann über das Internet oder bei einer Behörde erfolgen. 
 
Wichtig ist dabei Folgendes: Besteht der Wille zum Abschluss eines Vertrages, für den eine nicht vorbehaltene PESEL-Nummer erforderlich ist (z.B. eines Kreditvertrages oder eines Vertrages über den Verkauf einer Immobilie), so kann die Vorbehaltung der PESEL-Nummer leicht befristet zurückgezogen werden. Die Vorbehaltung der PESEL-Nummer und die Zurückziehung der Vorbehaltung sind unentgeltlich.
 
Ab dem 1. Juni 2024 werden Banken, Kreditinstitute oder Notare verpflichtet sein, vor Abschluss eines Vertrages oder Vornahme eines Geschäfts im Register zu überprüfen, ob die PESEL-Nummer der betreffenden Person vorbehalten wurde.  Personen, die ihre PESEL-Nummer vorbehalten, werden vor Verpflichtungen geschützt sein, die Dritte in ihrem Namen, aber ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung eingehen. 
 
Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei dem Verfahren zur Vorbehaltung der PESEL-Nummer.

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Alicja Szyrner

Attorney at law (Polen)

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