Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Höhere Kilometerpauschale

PrintMailRate-it

​Weronika Nazarkiewicz

12. Januar 2023


Am 17. Januar 2023 wird die Änderung der Verordnung über die Art und Weise der Ermittlung und Erstattung der Kosten der Nutzung von PKWs, Motorrädern und Mopeds, die nicht im Eigentum des Arbeitgebers stehen, für Dienstzwecke in Kraft treten.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn ihre Arbeitnehmer für ihre Dienstpflichten ein eigenes Fahrzeug nutzen. 

Die Höhe der Kostenerstattung hängt von der Anzahl der gefahrenen Kilometer und vom Hubraum ab.

Um den Erstattungsbetrag zu ermitteln, wird die Anzahl der ausweislich des Fahrtenbuchs gefahrenen Kilometer mit dem Satz für 1 gefahrenen Kilometer multipliziert. Um die Erstattung zu erhalten, legt der Arbeitnehmer für den betreffenden Monat eine schriftliche Erklärung über die Nutzung eines Privatfahrzeugs für Dienstzwecke vor.

Kilometersatz – Änderungen


Ab dem 17. Januar 2023 werden sich die Sätze für die Nutzung von Fahrzeugen für Dienstzwecke, die vom Arbeitgeber getragen werden, wie folgt ändern: 

1. für einen PKW:
  • mit einem Hubraum bis 900 cm³ – 0,89 PLN (zurzeit 0,5214 PLN);
  • mit einem Hubraum über 900 cm³ – 1,15 PLN (zurzeit 0,8358 PLN);

2. für ein Motorrad – 0,69 PLN (zurzeit 0,2302 PLN);

3. für ein Moped – 0,42 PLN (zurzeit 0,1382 PLN).


Bei Fragen zur Nutzung von Privatfahrzeugen für Dienstzwecke können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Kontakt

Contact Person Picture

Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu