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Verbrauchsteuer und Zoll vor dem Hintergrund des Brexit

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​​​Adam Biedrzycki

16. Juli 2020

 

1. Februar 2020: Das Vereinigte Königreich tritt aus der Europäischen Union, aus und wird offiziell zum Drittstaat. Damit sind wir in die im Vertrag über den Austritt Großbritanniens aus der EU vorgesehene Übergangsphase eingetreten, die bis zum 31. Dezember 2020 dauern wird. Bis zum 1. Januar 2021 ändert sich bei der Anwendung der Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften im Handel zwischen Großbritannien und der Europäischen Union nichts.  Wie es nun weitergeht Die Hinweise der EU an Investoren erlauben erste Schlussfolgerungen bezüglich des Handels mit Großbritannien ab dem 1. Januar 2021.


Besonderer Status


Die erste wichtige Frage ist der Status von Nordirland; nach dem Protokoll zu dieser Frage soll Nordirland einen besonderen Status innerhalb des Vereinigten Königreiches haben. Nordirland soll ab dem 1. Januar 2021 im Handel mit der EU sowie mit dem übrigen Vereinigten Königreich besondere Regeln anwenden. Dadurch soll der freie Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr zwischen Nordirland und der Republik Irland gewährleistet werden. Somit bleiben die meisten diesen Bereich betreffenden Steuervorschriften sowie die Vorschriften über die Zollunion in Kraft.


Alle anderen Teile Großbritanniens werden als Drittland behandelt. Die bisher in Großbritannien bestehenden Steuerlager werden keine Verfahren der Steueraussetzung mehr einleiten können, um verbrauchsteuerpflichtige Waren in die EU zu verbringen, und werden nicht das EMCS anwenden können (mit Ausnahme von Verbringungen, die vor dem 1. Januar 2021 begonnen wurden). Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die von Großbritannien aus versandt und zugestellt werden, werden ähnlichen Verfahren unterworfen sein wie Waren von außerhalb der EU.


Einfuhr von Waren aus der EU unter strenger Kontrolle


Wir wissen noch nicht, ob die EU mit der britischen Regierung eine Einigung über die Frage erzielen wird, welchen Verfahren Waren, die aus der EU eingeführt werden, unterworfen werden. Großbritannien hat jedoch erklärt, dass es, falls keine Einigung mit Brüssel zustande kommt, die Einfuhr von Waren aus der EU nach und nach immer strenger kontrollieren wird.


Ab dem 1. Januar 2021 werden Unternehmer, die Standardwaren (wie z.B. Kleidung oder elektronische Geräte) ins Vereinigte Königreich einführen, verpflichtet sein, diese Waren zu dokumentieren und binnen 6 Monaten nach jedem Import eine Einfuhr-Zollerklärung abzugeben. Die Zahlung von Zollabgaben wird bis zur Abgabe dieser Erklärung ausgesetzt. Demgegenüber werden verbrauchsteuerpflichtige Waren und Gefahrgüter der vollen Zollkontrolle unterliegen; Tiere und Pflanzen mit hohem Risiko werden am Bestimmungsort oder anderen dafür vorgesehenen Orten kontrolliert werden.


Ab April 2021 werden tierische Erzeugnisse sowie sämtliche Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnisse im Vorhinein angemeldet und entsprechend dokumentiert werden müssen.


Ab Juli 2021 werden die Zahlung der Zollabgaben sowie die Zollanmeldung der Waren am Bestimmungsort erfolgen. Es werden vollständige Sicherheitsanmeldungen erforderlich sein, und die Waren, die der sanitären und phytosanitären Kontrolle unterliegen, werden an hierfür eingerichteten Grenzkontrollstellen genauer kontrolliert werden.


Die Höhe des Zollsatzes für EU-Waren ist noch nicht bekannt. Von der britischen Regierung wissen wir, dass EU-Waren den Zollsätzen aus dem UK Global Tariff unterworfen werden sollen, wenn es bis zum 1. Januar 2021 nicht zum Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Großbritannien kommt. Diese Sätze wurden als Wertzoll in britischen Pfund angegeben. Im Vergleich zum EU-Zolltarif wurden sie gesenkt und vereinfacht.

 

Die Ausgestaltung der Handelsbeziehungen mit Großbritannien wird von den Ergebnissen der Verhandlungen über das Kooperationsabkommen mit der EU abhängen. Es lohnt sich, schon heute mit der Umstellung auf die neuen Verhältnisse zu beginnen, indem Schulungen für die Mitarbeiter zu den Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren organisiert, die entsprechenden Zertifikate einholt, um zukünftige Zollabfertigungen zu beschleunigen und die Lieferketten neu gestaltet werden.


Die Spezialisten von Rödl & Partner stehen Ihnen diesbezüglich gerne zur Verfügung.

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Tadeusz Piekłowski

Zollagent (Polen)

Senior Associate

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