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Ziel und Zweck der Jahresabschlussprüfung
Der Hauptzweck der Jahresabschlussprüfung besteht darin, das Vertrauen der Nutzer in die im Jahresabschluss enthaltenen Daten zu stärken. Die glaubwürdige Darstellung von Informationen in den von den Unternehmen erstellten Jahresabschlüssen soll die Sicherheit des Wirtschaftsverkehrs gewährleisten.
Die Glaubwürdigkeit der Daten aus dem Jahresabschluss wird in Form eines Bestätigungsvermerks eines unabhängigen Abschlussprüfers bestätigt. Nach Durchführung der Prüfungshandlungen erstellt der Abschlussprüfer einen Bericht, dessen Element der Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss ist.
Bei jeder Prüfung stellt der Abschlussprüfer fest, ob der Jahresabschluss und die ihm zugrunde liegenden Handelsbücher frei von wesentlichen Verzerrungen sind. In seinem Bestätigungsvermerk bekräftigt der Abschlussprüfer, dass der Jahresabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie ihr Jahresergebnis zuverlässig und klar darstellt. Der Abschlussprüfer weist auf die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes (RLG-PL) und der Rechnungslegungspolitik hin. Darüber hinaus wird die Übereinstimmung des Jahresabschlusses mit den geltenden Rechtsvorschriften und dem Gesellschaftsvertrag/der Satzung der Gesellschaft beurteilt.
Gemäß den geltenden Vorschriften (Art. 64 Abs. 1 RLG-PL) sind Einzel- und Konzernabschlüsse der nachfolgenden Rechtsträger prüfungspflichtig:
Prüfungspflichtig sind ferner die Jahresabschlüsse von übernehmenden und neu gegründeten Gesellschaften für das Geschäftsjahr, in dem es zu der Verschmelzung kam, sowie Jahresabschlüsse, die gemäß den International Accounting Standards (IAS) erstellt wurden.
Prüfungspflichtig sind außerdem die Gesamtjahresabschlüsse von Investmentfonds mit ausgesonderten Unterfonds sowie die Einzelabschlüsse von Unterfonds.
Neben Unternehmen, die nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes zur Prüfung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, können sich auch andere Unternehmen dafür entscheiden.
Die Prüfung ist nicht die Suche nach Personen, die etwaige Unregelmäßigkeiten und Fehler verschuldet haben. Sie bietet die Möglichkeit, nicht nur die Qualität des Jahresabschlusses, sondern auch die Funktionsweise der Gesellschaft zu verbessern. Neben der Überprüfung der aus dem Jahresabschluss resultierenden Daten lernt der Abschlussprüfer die Abläufe im Unternehmen kennen und beurteilt das implementierte interne Kontrollsystem. Vor der Abgabe eines Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss empfiehlt der Abschlussprüfer, die notwendigen Korrekturen im Jahresabschluss vorzunehmen. Darüber hinaus macht er auf mögliche Schwachstellen im internen Kontrollsystem aufmerksam und hilft, Lösungen für aufgedeckte Probleme zu finden.
Vorteile der Beauftragung mit der Jahresabschlussprüfung
Sind Sie an diesem Thema interessiert, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Wirtschaftsprüfer und Berater in den Büros von Rödl & Partner in Breslau, Danzig, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau stehen Ihnen zur Verfügung und beantworten gerne Ihre Fragen zur Wirtschaftsprüfung.
Magdalena Ludwiczak
Auditor (Polen)
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Therese Baginski