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Strafe für Polen wegen der nicht rechtzeitigen Umsetzung des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern

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​​​​​​​​Maciej Ogórek

30. April 2024


Am 25. April 2024 fällte der EuGH ein Urteil, in dem er der Beschwerde der Europäischen Kommission gegen Polen stattgab. Das Verfahren betraf die Verspätung bei der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die Frist für die Umsetzung der Bestimmungen der EU-Richtlinie ist am 17. Dezember 2021 abgelaufen.

Der Gerichtshof hat dem Antrag der Kommission entsprochen und Polen verpflichtet, eine Strafe i.H.v. 40.000 Euro pro Tag, gerechnet ab dem Tag der Verkündung des Urteils bis zum Tag der Einführung nationaler Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern, zu zahlen. Außerdem muss Polen eine pauschale Strafe i.H.v. 7 Mio. Euro zahlen.  

Der Erlass des Urteils fällt mit der Beschleunigung der Gesetzgebungsarbeiten zur Umsetzung der o.g. Richtlinie in das polnische Recht zusammen.  Der Regierungsentwurf des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern ist am 17. April 2024 im Sejm eingegangen. Der Entwurf wurde zur ersten Lesung an die Parlamentsausschüsse verwiesen, die bis zum 20. Mai 2024 einen entsprechenden Bericht vorlegen müssen.  

Die Regierungsarbeiten an dem Rechtsakt waren mit vielen Änderungen des Entwurfs verbunden und stark umstritten. Die Mehrheit der strittigen Fragen war Gegenstand einer öffentlichen Debatte und es ist zu erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren reibungslos verlaufen wird. 

Dies ist eine wichtige Information für Unternehmer, insbesondere für diejenigen, die mindestens 50 Personen beschäftigen. Denn vor allem sie sind verpflichtet, die Verfahren zum Schutz von Hinweisgebern einzuführen. 

Es lohnt sich bereits jetzt, über entsprechende Lösungen nachzudenken. Unsere Experten können Sie dabei unterstützen und stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

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