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Neues Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​Łukasz Napiórkowski

26. Juni 2024


Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern wurde am 24. Juni 2024 im polnischen Gesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz führt neue Anforderungen ein, unter anderem für Rechtsträger, die mindestens 50 Personen beschäftigen. Auch kleinere Rechtsträger können die im Gesetz vorgesehenen Lösungen umsetzen. 
 
Die im Gesetz aufgeführten Verpflichteten haben nur drei Monate Zeit, um Folgendes auszuarbeiten:
 
  • wirksame, sichere, vertrauliche bzw. anonyme Kanäle für die Meldung von Verstößen,
  • Verfahren zur Meldung von Verstößen,
  • Register der Meldungen.
 
Neben der Erfüllung der oben genannten Pflichten sind folgende Maßnahmen erforderlich: 
 
  • Benennung und schriftliche Bevollmächtigung der Personen, die die Meldungen entgegennehmen und die im Meldeverfahren angegebenen Verstöße überprüfen,
  • Gewährleistung der erforderlichen Sorgfalt und Unparteilichkeit bei Folgemaßnahmen,
  • Regelung der Grundsätze der Datenverarbeitung.
 
Das Verfahren zur Meldung von Verstößen muss außerdem innerhalb von 5 bis 10 Tagen mit der Gewerkschaftsorganisation oder den Arbeitnehmervertretern konsultiert werden, was bei der Planung des Termins der Einführung in der Organisation berücksichtigt werden sollte.
 
Wichtig ist, dass der Gesetzgeber es Kapitalgruppen ermöglicht, Meldungen von Hinweisgebern im Rahmen eines einzigen, gemeinsamen Verfahrens entgegenzunehmen. Diese Möglichkeit ist jedoch auf die Entgegennahme von Meldungen beschränkt. Grundsätzlich müssen die Verpflichteten die Untersuchungen vor Ort nach den im Gesetz vorgesehenen Grundsätzen durchführen. Die Einführung von Gruppen-Lösungen wird nicht unbedingt die korrekte Umsetzung der neuen polnischen Vorschriften gewährleisten.
 
Wir empfehlen, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um ein lokales Verfahren einzuführen und/oder die bestehenden Lösungen hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Vorschriften zu überprüfen. Bei Zweifeln bitten wir um Kontakta​ufnahme​.​

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Łukasz Napiórkowski

Attorney at law (Polen)

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