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Nächste Version des Entwurfes eines Gesetzes über den Schutz von Personen, die Rechtsmissbräuche melden

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​​​​​​​Maciej Ogórek

18. Januar 2023


Am 10. Januar 2023 wurde auf der Internetseite der Regierungszentralstelle für Gesetzgebung der nächste – bereits der sechste Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern veröffentlicht. 

Wichtige Änderungen am Entwurf eines Gesetzes über Hinweisgeber

Gegenüber dem vorherigen Gesetzentwurf wurden einige inhaltliche Änderungen vorgenommen. Geändert wurde u.a. Art. 6 des Gesetzentwurfs, nachdem ein Hinweisgeber rechtlichen Schutz vor Racheaktionen genießt, sofern er davon ausgehen konnte, dass er Informationen über die Verletzung öffentlicher Interessen weitergegeben hat. Außerdem muss eine Person, die einen Rechtsverstoß meldet, Grund zu der Annahme haben, dass die Information der Wahrheit entspricht und einen Rechtsverstoß betrifft.

Geändert hat sich auch der Adressat externer Meldungen, die Informationen über ein Verbrechen enthalten können. Der bisherige Entwurf sah vor, dass solche Meldungen an den Polizeichef der Woiwodschaft (der Hauptstadt) zu richten sind. Nach der neuesten Version des Gesetzentwurfs sind diese Meldungen an die Polizei zu richten, aber nicht unbedingt an den Polizeichef der Woiwodschaft. Es ist also festzustellen, dass eine externe Meldung, die einen Rechtsverstoß betrifft, der ein Verbrechen darstellt, an eine beliebige Polizeidienststelle gerichtet werden kann. 

Außerdem modifiziert der sechste Entwurf des Gesetzes über Hinweisgeber die Grundsätze für die Herausgabe von Bescheinigungen an Personen, die Missbräuche melden. Lt. dem Entwurf haben Hinweisgeber, die gegenüber einer Behörde eine externe Meldung abgegeben haben, das Recht, zu verlangen, dass die Behörde, die befugt ist, Folgemaßnahmen zu ergreifen, eine Bescheinigung ausstellt, die bestätigt, dass der Hinweisgeber gesetzlichen Schutz genießt. Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, sofern glaubhaft gemacht wird, dass die Rechtsverletzung tatsächlich stattgefunden hat. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Bescheinigungen an jede Person ausgestellt werden, die einen Rechtsverstoß meldet. Ein Teil der Meldungen kann nämlich Vermutungen enthalten, die der Realität nicht entsprechen. Anzumerken ist jedoch, dass zur Erlangung der Bescheinigung lediglich die Glaubhaftmachung der Rechtsverletzung verlangt wird, nicht jedoch die Vorlage von Beweisen dafür, dass eine solche Situation eingetreten ist. 

Der Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Rechtsmissbräuche melden, befindet sich bereits in der Phase der Bearbeitung durch die Regierung. Es ist jedoch nicht sicher, dass dies die endgültige Version des Entwurfs ist, die dem Sejm zugeleitet werden wird. 

Haben Sie Fragen zum Schutz von Hinweisgebern? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

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