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Hinweisgeber – Verabschiedung des Gesetzes bereits im 1. Quartal 2024?

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Łukasz Napiórkowski

16. Januar 2024


Auf der Internetseite der Regierungszentrale für Gesetzgebung (poln. Rządowe Centrum Legislacji) wurde ein neuer Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, veröffentlicht, das zum Ziel hat, die sog. Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) zu implementieren. 
 
Der aktuelle Entwurf, der vom Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik erstellt wurde, basiert auf dem Entwurf, der von der vorherigen Regierung erstellt wurde. Gleichzeitig wird wegen der Polen drohenden Strafen für die Verzögerung bei der Implementierung der Richtlinie ein Dringlichkeitsverfahren angewendet. Es wird davon ausgegangen, dass der Ministerrat den Entwurf noch im 1. Quartal 2024 annimmt.

Die wichtigsten Änderungen im neuen Gesetzentwurf sind:

  • Löschung des Vorbehalts, dass der Hinweisgeber dem im Gesetz genannten Schutz unterliegt, vorausgesetzt, dass die Information – die Gegenstand der Meldung bzw. Offenlegung ist – das öffentliche Interesse betrifft,
  • Änderung der Grundsätze der Verantwortung für falsche Meldungen,
  • Verlängerung der Legisvakanz [vacatio legis] – Das Gesetz tritt einen Monat nach seiner Bekanntgabe in Kraft,
  •  die Pflicht zur Festlegung eines Verfahrens für interne Meldungen durch die Rechtsträger muss innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes erfüllt werden. 
 
Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Festlegung eines Verfahrens für interne Meldungen sich u.a. auf alle Rechtsträger bezieht, für die mindestens 50 Personen arbeiten.
 
Haben Sie noch kein Verfahren für interne Meldungen vorbereitet, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen, sich auf die bevorstehenden Änderungen  vorzubereiten und werden alle Ihre Fragen beantworten.

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Łukasz Napiórkowski

Attorney at law (Polen)

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