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Haftung des Arbeitnehmers und Meldung von Rechtsverstößen

PrintMailRate-it

​Karolina Sieraczek

16. September 2022


Im Zusammenhang mit dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, taucht die Frage auf, ob der Arbeitnehmer für einen eventuellen Schaden, der durch eine solche Meldung entstanden ist, haftbar gemacht werden kann.

Diese Frage ist für die Arbeitnehmer im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Rechte der Hinweisgeber von großer Bedeutung. 

Rechtlicher Schutz für Hinweisgeber 


Ein Arbeitnehmer, der eine Meldung erstattet oder eine Offenlegung vorgenommen hat, ist rechtlich geschützt. Von diesem Grundsatz sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. 

Es ist wichtig, festzustellen, ob der Arbeitnehmer hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die von ihm gemeldeten / öffentlich zugänglich gemachten Sachverhalte zum Zeitpunkt der Meldung / Offenlegung der Wahrheit entsprechen und dass sie mit einem Rechtsverstoß verbunden sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist der Arbeitnehmer gesetzlich geschützt. Der Arbeitgeber kann dann keine Entschädigung für einen ihm entstandenen Schaden verlangen. Außerdem können gegenüber dem Arbeitnehmer keine Repressalien angewendet werden.

Bei einer begründeten Meldung oder Offenlegung haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich auch nicht für einen Schaden u.a. wegen Verleumdung, Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter oder der Vorschriften über die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit. Dieser Katalog ist offen. Das Gesetz enthält diesbezüglich jedoch einige Ausnahmen. Es findet z.B. keine Anwendung auf Informationen, die unter die Vorschriften über den Schutz von Verschlusssachen oder unter die anwaltlichen und ärztlichen Verschwiegenheitspflichten fallen. 

Der Arbeitnehmer hat jedes Mal das Recht, die Abweisung der Klage zu beantragen, die gegen ihn wegen einer erstatteten Meldung oder vorgenommenen Offenlegung erhoben wurde. 

Es ist natürlich auch wichtig, wie der Arbeitnehmer von den offenzulegenden Informationen Kenntnis erlangt hat. Wir dürfen es hier mit keiner Straftat zu tun haben, was einen wesentlichen Umstand bei der Beurteilung der möglichen Folgen darstellt, die wegen einer vorgenommenen Meldung oder Offenlegung zu tragen sein können.

Meldung wahrheitswidriger Informationen


Die Situation ist anders, wenn der Arbeitnehmer wissentlich falsche Informationen gemeldet oder offengelegt hat. In diesem Fall hat der Arbeitgeber das Recht, vom Arbeitnehmer Schadensersatz mindestens in Höhe der durchschnittlichen Monatsvergütung zu verlangen. Es wurde nur die Mindesthöhe des Schadensersatzes genannt. Der Schadensersatz wird auf Basis des dem Arbeitgeber zugefügten Schadens ermittelt. Nicht nur der Arbeitgeber, sondern jede Person, die durch diese Handlung Schaden erlitten hat, kann einen solchen Schadensersatz verlangen. 

Alle Umstände, die oben genannt wurden, müssen jedes Mal vor der Vornahme einer Meldung oder Offenlegung in Erwägung gezogen werden. 

Unter Berücksichtigung dessen, dass in den einzelnen Entwürfen des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, keine grundlegenden Änderungen im Hinblick auf die Regelung der Haftung für die Vornahme der Meldung eingeführt wurden, ist davon auszugehen, dass das Gesetz in seiner jetzigen oder in ähnlicher Form in Kraft treten wird. 

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Karolina Sieraczek

Attorney at law (Polen)

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