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Verlängerung der Frist für die Einreichung der TPR-Information

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​Dominika Tyczka-Szyda

28. November 2023


Im Gesetzblatt wurde eine Verordnung über die Verlängerung der Frist für die Einreichung der Information über Verrechnungspreise veröffentlicht. Die endgültige Fassung der Verordnung unterscheidet sich erheblich von dem ursprünglichen Entwurf.   
 
Das Finanzministerium hat sich entschieden, die Frist nur bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern – für Unternehmen, bei denen die Frist für die Vorlage der TPR-Information im Zeitraum zwischen dem 30. November 2023 und dem 31. Dezember 2023 abläuft.
 
Die Verordnung trat am 28. November 2023 in Kraft und findet auf die Information über Verrechnungspreise für das Steuerjahr, das nach dem 31. Dezember 2021 beginnt, Anwendung. 
 
Rödl & Partner wird Ihnen bei der Ausfüllung des TPR-Vordrucks gerne behilflich sein und Sie in allen Aspekten der Verrechnungspreise beraten. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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