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Polnische Neuordnung: Aufhebung der Dokumentationspflicht für Geschäfte mit mittelbarem Bezug zu Steueroasen

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​Daria Walkowiak-Dobner

2. September 2022


Dem Sejm wurde kürzlich ein Entwurf zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes vorgelegt, mit dem die Arbeiten an der nächsten Fassung der Polnischen Neuordnung fortgesetzt werden. Entgegen früherer Ankündigungen hat das Finanzministerium beschlossen, auf die Steuerpflichtigen zu hören und die Vorschriften über die Dokumentation von Geschäften mit mittelbarem Bezug zu Steueroasen aufzuheben. 

Zu den wichtigsten Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise gehört die Aufhebung der Vorschriften über die Pflicht zur Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten und von eventuellen Dokumentationspflichten für Geschäfte mit mittelbarem Bezug zu Steueroasen – Geschäfte, bei denen der wirtschaftlich Berechtigte in einer Steueroase ansässig ist.

Neue Vorschriften mit rückwirkender Wirkung ab 2021 


Der Entwurf enthält eine Übergangsvorschrift, die die rückwirkende Anwendung der vorgeschlagenen Lösungen betrifft, und hebt damit die umstrittene Vorschrift auf, als hätte es sie nie gegeben. Das bedeutet, dass die Aufhebung der Pflichten für Geschäfte mit mittelbarem Bezug zu Steueroasen für Geschäfte gelten wird, die im Jahr 2021 getätigt wurden. Dies ist der gesamte Zeitraum, in dem die Vorschriften des Art. 11o Abs. 1a und 1b KStG-PL in Kraft waren.

Für Steuerpflichtige, die noch nicht mit der Überprüfung und Dokumentation von Geschäften mit mittelbarem Bezug zu Steueroasen begonnen haben, könnte dies eine sehr gute Nachricht sein, sofern die Gesetzgebungsarbeiten im Laufe dieses Jahres abgeschlossen wird. Die geplante Novelle bedeutet nämlich die Aufhebung der Pflicht, die von Anfang an sehr umstritten war und auf breite Kritik stieß. 

Vorläufig müssen die Steuerpflichtigen vorschriftsgemäß noch eine Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten vornehmen und gegebenenfalls eine Verrechnungspreisdokumentation für Geschäfte mit mittelbarem Bezug zu Steueroasen erstellen. Die Frist für die Erfüllung dieser Pflicht läuft Ende Dezember 2022 ab. Der Entwurf zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes befindet sich noch in einem frühen Arbeitsstadium und es ist unklar, in welcher Form die Vorschriften letztendlich erlassen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, den Fortgang der Arbeiten am Gesetz genau zu verfolgen. 

Die Experten von Rödl & Partner verfolgen und analysieren laufend jegliche Änderungen. 

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Daria Walkowiak-Dobner

Attorney at law (Polen)

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