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Neue Musterformulare für vereinfachte Berichte PIT-TP und CIT-TP

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​​​​​​​​Michał Gosek, Dominika Tyczka-Szyda

13. Juli 2018

 

Auf der Internetseite des Finanzministeriums wurden Rechtsakte* veröffentlicht, mit denen neue Musterformulare für vereinfachte Berichte PIT-TP und CIT-TP bestimmt wurden.  Die Verordnungen sind am 6. Juli 2018 in Kraft getreten.


Verrechnungspreise – Berichterstattung


Die Erstellung der Berichte PIT-TP und CIT-TP ist eine neue Pflicht hinsichtlich der Verrechnungspreise, welche die seit 2017 durchgeführten Geschäfte oder andere Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen betrifft, oder solche, bei denen Zahlungen mittelbar oder unmittelbar an Unternehmen aus sog. Steueroasen geleistet werden.


Die Formulare PIT-TP und CIT-TP sind bis Ende September 2018 abzugeben. 


Formulare PIT-TP und CIT-TP


Gemäß den Ankündigungen des Finanzministeriums wird es möglich sein, interaktive Formulare von der Seite des Systems e-Deklaracje herunterzuladen, und nach Ausfüllung auf elektronischem Wege zu übersenden oder in Papierform beim Finanzamt einzureichen.


Das Finanzministerium hat auch Erläuterungen bezüglich der Ausfüllung der Formulare PIT-TP und CIT-TP veröffentlicht.


Die Erläuterungen wurden als FAQ der Steuerpflichtigen veröffentlicht. Die Liste der Fragen umfasst folgende Sektionen, die gleichzeitig die Sektionen der besprochenen Formulare darstellen:


Sektion A – Identifikationsangaben zum Steuerpflichtigen
Sektion B – Identifikation der Verbindungen des Steuerpflichtigen
Sektion C – Information über verbundene Unternehmen
Sektion D – Kerngeschäft und Funktionsprofil des Steuerpflichtigen
Sektion E – Umstrukturierung
Sektion F – Geschäfte mit verbundenen Unternehmen (Vorfragen)
Sektion F.1. – Identifikationsangaben zum Steuerpflichtigen
Sektion F.2 – Finanzielle Geschäfte
Sektion F.3 – Geschäfte oder andere Geschäftsvorfälle, deren Gegenstand Aktiva waren
Sektion F.6 – Sonstige


Die angesprochenen Fragen betreffen u.a.:

  • Art und Weise der Erfassung der Weiterberechnung,
  • Auffassung des gesamten Einkommens des Steuerpflichtigen im Falle einer Organschaft,
  • Identifikation des Ortes des Ausweises der Erträge und Aufwendungen, die der Betriebsstätte zugeordnet werden,
  • Benennung des Rechtsträgers, der zur Abgabe des Formulars im Falle einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft verpflichtet ist, oder Vorgehensweise in dem Fall, in dem der Steuerpflichtige keine einheitliche Tätigkeit ausübt.


Die vom Finanzministerium veröffentlichte Information mit den beigefügten Musterformularen ist weder verbindlich noch als eine Auslegung aufzufassen. Dies sind nur allgemeine Hinweise, die den Steuerpflichtigen als Hilfe bei der Ausfüllung der Formulare dienen sollen. Den Link zu Erläuterungen in Form eines praktischen Leitfadens finden Sie HIER.


Da die Formulare PIT-TP und CIT-TP kompliziert sind und es hinsichtlich der erforderlichen Informationen keine wesentlichen Vereinfachungen gibt sowie die Frist zur Abgabe der Formulare knapp ist, empfehlen wir Ihnen, die diesbezüglichen Arbeiten schnellstmöglich aufzunehmen. 


Sind Sie an detaillierteren Informationen zu diesem Thema interessiert, so steht Ihnen das Team für Verrechnungspreise in den Niederlassungen Breslau, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau gerne zur Verfügung.


*
Verordnung des Finanzministers vom 2. Juli 2018 über die Festlegung des Musters für den vereinfachten Bericht über die Einkommensteuer (Dz. U. [poln. GBl.] Jahrgang 2018, Pos. 1301);
Verordnung des Finanzministers vom 2. Juli 2018 über die Festlegung des Musters für den vereinfachten Bericht über die Körperschaftsteuer (Dz. U. Jahrgang 2018, Pos. 1300)

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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